Bauantrag zum Neubau einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 592/6 an der Nördlichen Münchner Str. 28 - Einvernehmen zu Austauschplänen;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 10.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 10.02.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauort: Nördliche Münchner Str. 28, Grundstück Fl. Nr. 592/6 (Grundstücksgröße 6.539m²) Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.2012, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;

Der Bauausschuss war mit der Beratung des Bauantrages in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2019 befasst. Das Einvernehmen wurde in dieser Sitzung einstimmig versagt. Die Gründe waren u.a. die fehlende Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen und weil weitere schützenswerte Bäume durch den Bau bzw. Situierung von nicht erforderlichen Nebenanlagen zur Fällung beantragt wurden.
Überdies waren die erforderlichen Stellplätze bereits mit der Erstgenehmigung in Form von oberirdischen Stellplätzen ausreichend nachgewiesen, so dass eine zusätzliche Tiefgarage entbehrlich schien.

Es hat zwischenzeitlich mit dem Antragsteller und dessen Planungsbüro ein klärendes Beratungsgespräch stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass nunmehr entsprechend abgeänderte Austauschpläne bei der Gemeinde eingereicht wurden.

Der Bauantrag befindet sich derzeit im Landratsamt München – dort wird die Entscheidung der Gemeinde abgewartet.

Auf das beil. Schreiben des Antragstellers vom 22.01.2020 wird verwiesen.

Es ist jetzt festzustellen, dass eine nachvollziehbare Berechnung zum Maß der Nutzung mit den Nebenanlagen eingereicht wurde – zwangsläufig ist hier eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl erforderlich, weil zunächst auch Unterbauungen des Geländes anrechenbar werden. Durch den Aufbau einer mind. 1,00m Erdüberdeckung bei der Tiefgarage findet jedoch die für Grünwald übliche Kompensation statt – so, dass in solchen Fällen einer Befreiung zugestimmt werden sollte.
Auch ist in der geänderten Planung gegenüber der Erstgenehmigung bezüglich des Versiegelungsgrades (zumindest oberirdisch wahrnehmbaren) keine Verschlechterung eingetreten; im Gegenteil, die auf der Westseite ursprünglich geplanten oberirdischen Stellplätze und jene Stellplätze in der östlichen Zufahrt entfallen komplett. Die Kraftfahrzeuge fahren zwar auf der bestehenden Zufahrt nach Westen, verschwinden dann aber in der Tiefgarage. Damit beruhigt sich das Erschließungskonzept wohltuend zugunsten der immer noch parkähnlichen Gesamtsituation auf dem Baugrundstück.

Durch die optimierten Baumaßnahmen müssen dennoch vier Kleinbäume (nicht geschützt) sowie die besagte Rotbuche Nr. 32 gefällt werden. Für den Baum Nr. 32 liegt mittlerweile ein Gutachten der Fa. Treeconsult vom 01.02.2018 bei, welches den Schadensfall (Holzfäule) an diesem Baum dokumentiert. Dieser Inhalt wurde lt. Antragsteller mit dem Umweltamt der Gemeinde abgestimmt, Frau Ertl kennt dieses Gutachten ebenso, der veränderten Situierung der anfangs monierten Mülltonnenlage wurde jetzt zugestimmt – die Mülltonnen sind jetzt auf einer Seite der Zufahrt zusammengefasst und dort richtig verortet.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage herzustellen.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung des Maßes der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen (hier: geplante Tiefgarage) wird befürwortet.

Der beantragten Fällung der Rotbuche Nr. 32 wird unter Bezugnahme des vorliegenden Gutachtens der Fa. Treeconsult vom 01.02.2018 zugestimmt – desgleichen der geplanten Ersatzpflanzungen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2020 11:31 Uhr