Antrag zum Umbau und zur Sanierung eines Mehrfamilienhauses in altersgerechte Wohnungen, Anbau einer Aufzugsanlage, Anbau Einliegerwohnung und Neubau Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/2 an der Wendelsteinstraße 21;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Wendelsteinstr. 21, Grundstück Fl. Nr. 248/2 (Grundstücksgröße = 894 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung (beauftragter Architekt) von der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Für das bestehende Wohnhaus ist ein Umbau (Anhebung Satteldach, NEU: 36°) und eine Sanierung geplant. Hierdurch und durch den Anbau einer Aufzugsanlage entstehen altersgerechte Wohnungen. Richtung Süden wird ein eingeschossiger Anbau mit Einliegerwohnung (Flachdach) geplant. Für die durch die zusätzlichen Nutzungen erforderlichen Stellplätze wird eine Doppelparkergarage vorgesehen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird komplett eingehalten.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die profilgleich an den Anbau angrenzende Garage liegt mit ihrer Wandhöhe (2,97 m) über dem zulässigen Maß der Ortsgestaltungssatzung (2,75 m). In einem ähnlich gelagerten Fall, wenige Grundstücke entfernt, wurde die Einhaltung der maximal zulässigen Wandhöhe gefordert, daher sollte auch hier eine Abweichung nicht erteilt werden (wurde geändert)

Schützenswerter Baumbestand ist von der Maßnahme betroffen. Im südlichen Grundstücksbereich ist eine schützenswerte Birke vorhanden, hier ist der Stammumfang nicht benannt und auch der eingezeichnete Kronendurchmesser lt. Umweltamt nicht nachvollziehbar. Sollte die Zufahrt zur geplanten Doppelparkergarage im Kronenradius liegen, muss die Garage auf Punktfundamente gesetzt und auch die Zufahrt wurzelschonend errichtet werden.

Im nördlichen Grundstücksbereich sind lt. Luftbild ebenfalls Bäume vorhanden, die im Plan nicht eingezeichnet sind.

Nördlich der bestehenden Garage werden „kleine Birken“ dargestellt. Diese sind zu vermaßen.

Falls keine weiteren Bäume vorhanden sind, sind zwei zusätzliche Pflanzungen – einheimische Laubbäume 20-25cm Stammumfang) zur Begrünung notwendig.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen zum Teil bereits vor.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist wegen persönlicher Beteiligung (beauftragter Architekt) von der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Sanierung des Mehrfamilienhauses in altersgerechte Wohnungen, Anbau einer Aufzugsanlage, Anbau Einliegerwohnung, Neubau Garage herzustellen.

Zum Schutz der Birke im Bereich der Zufahrt und der geplanten Doppelparkergarage soll - soweit notwendig -  die Garage auf Punktfundamente gesetzt und auch die Zufahrt wurzelschonend errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.04.2020 17:18 Uhr