Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage -Haus 2- auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/42 an der Kaiser-Ludwig-Str. 27b;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.03.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Kaiser-Ludwig-Str. 27a, Grundstück Fl. Nr. 604/42 (Grundstücksgröße = 1.944 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Das Grundstück war bereits im letzten Bauausschuss Beratungsgegenstand. Nun werden die beiden weiteren auf dem Anwesen vorgesehenen Einfamilienhäuser zur Entscheidung vorgelegt.
Das Haus 2 (E+D, Satteldach, 44,99 °, DG kein Vollgeschoss) befindet sich dabei mittig zwischen Haus 1 und Haus 2 situiert.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird bezogen auf das Gesamtgrundstück eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der vorgelegten Planung um ca. 72 m² überschritten, allerdings bewegt sich die Überschreitung im üblichen Befreiungsrahmen und sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen baurechtlichen Festsetzungen werden eingehalten.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage –Haus 2- herzustellen.

Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 72 m² (bezogen auf das Gesamtgrundstück) wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.04.2020 17:18 Uhr