Bauantrag zum Neubau eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 382/9 an der Oberhachinger Str. 15;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Oberhachinger Str. 15, Grundstück Fl. Nr. 382/9 (Grundstücksgröße = 1.404 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 36, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Auf dem Eckgrundstück Von-Ranke- / Oberhachinger Straße wird die Errichtung eines Bürogebäudes geplant. Hierfür werden das Hauptgebäude (E+1+D, DG kein Vollgeschoss, Satteldach mit 30° Dachneigung) und ein erdgeschossiger Flachdachanbau miteinander verbunden.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten.
Die Grundfläche mit den Nebenanlagen darf gemäß des Qualifizierten Bebauungsplanes mit 75 % überschritten werden. Die Planung sieht über diese Möglichkeit hinaus noch eine Überschreitung von ca. 82 m² vor, die nach Ansicht der Verwaltung nicht befürwortet werden sollte.

Des Weiteren ist auf der Gebäudenordseite eine Art Terrasse vorgesehen, die in keiner Berechnung aufgeführt ist. Diese ist zu benennen und mitaufzunehmen oder zu streichen.

Die Baugrenzen des aus dem Jahre 1999 stammenden Bebauungsplans sind mitunter entlang bestehender Gebäude gezogen worden – so auch auf dem vorliegenden Grundstück. Mit der vorgelegten Planung wird der Bauraum größtenteils eingehalten, nur in einem kleinen Teilbereich überschritten. Die Verwaltung empfiehlt, einer Überschreitung hier ausnahmsweise zuzustimmen.

Die Bauwerber beantragen außerdem eine Überschreitung der maximal festgelegten Firsthöhe von 10 m auf 10,40 m um zeitgemäße Raumhöhen von 2,70 m statt 2,50 m realisieren zu können. Die Gebäude des Haus der Begegnung wurden gemäß geändertem Bebauungsplan mit 10,68 m errichtet, die Ortsgestaltungssatzung würde an dieser Stelle 11,65 m Firsthöhe zulassen. Aus diesem Grund ist eine Befreiung von der Einhaltung der maximal zulässigen Firsthöhe städtebaulich vertretbar und kann befürwortet werden.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Im Freiflächenplan fehlt eine Aussage zur Einfriedung. Dies ist nachzuholen.

Das Müllhäuschen sollte an die Von-Ranke-Straße verlegt werden.

Der Stellplatznachweis wird mittels des umfangreichen Parkplatzes erfüllt.

Die Stellungnahme der gemeindlichen Umweltabteilung steht noch aus. Schützenswerter Baumbestand wird aber berührt. Es handelt sich um zwei ortsbildprägende Bäume an der Oberhachinger Straße, Rotbuche (StU 2,15 m, H: 19 m) sowie einen Spitzahorn (StU 1,93 m, H: 19 m) die zur Realisierung des Parkplatzes gefällt werden sollen. Selbiges gilt für eine weitere Rotbuche (StU: 2,10 m, H: 14 m) im nordwestlichen Grundstücksbereich

Eine Änderung der Planung zum Erhalt der Bäume ist nach Ansicht der Verwaltung sehr wohl möglich. Einer Fällung sollte insoweit nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bürogebäudes grundsätzlich herzustellen.


Der Befreiung von der Einhaltung des Bauraumes wird ausnahmsweise zugestimmt, da die Überschreitung sehr gering ist und durch eine am ursprünglichen Bestandsgebäude orientierten Baugrenze verursacht ist.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Firsthöhe (10 m) um 0,40 m wird befürwortet.

Eine Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen über die durch Bebauungsplan festgelegten 75 % hinaus wird nicht befürwortet.

Der Fällung der an der westlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Rotbuchen und Spitzahorn wird nicht zugestimmt.

Die gesamte Parkierung ist insoweit umzuplanen, als dass sowohl die drei schützenswerten Bäume entlang der westlichen Grundstücksgrenze erhalten bleiben als auch die maximal zulässige Grundfläche mit den Nebenanlagen (hier: 75 %) eingehalten werden kann.


Die Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.

Das Müllhäuschen sollte an die Von-Ranke-Straße verlegt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2020 09:32 Uhr