Bauantrag Grundstücksgemeinschaft Perlacher Str. 44 auf Energetische Sanierung und Aufstockung eines Mehrfamilienhauses mit Bürofläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/35 an der Perlacher Str. 44 (Austauschpläne);


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 20.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 20.04.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 44, Grundstück Fl. Nr. 448/35 (Grundstücksgröße = 1.136 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 17, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Das Bauvorhaben war bereits in der März-Sitzung Beratungsgegenstand und ist in allen Punkten abgelehnt worden. Insbesondere aufgrund der Errichtung von Stellplätzen im Vorgartenbereich und der beantragten Befreiung von der Einhaltung der Dachneigung (85° statt max. 52°).

Mit dem Planer haben in der Zwischenzeit umfangreiche Gespräche stattgefunden.

Zwischenzeitlich wurde eine Variante mit eine geraden Giebelwand statt der 85° steilen Dachneigung vorgestellt, die aber der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung über die durchgehende Trauflinie nicht einhielt. Die hier nun vorgestellte Variante zur der gemeindlicherseits bemängelten unterbrochenen Trauflinie ist eine gestalterisch optimierte Variante, die aber nach Ansicht der Verwaltung das Problem der durchbrochenen Trauflinie nicht löst und überdies eine ortsgestalterisch unerwünschte Präzedenzwirkung haben würde.

Mit dem Landratsamt München wurde bezüglich dieser Planung bereits Rücksprache gehalten. Die Rechtsaufsichtsbehörde empfindet diese Lösung des Planers durchaus als gangbaren Weg, letztlich entscheidet aber die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit.

Sollte der Bauausschuss dem Entwurf nicht zustimmen, wird dem Bauwerber empfohlen, das ursprüngliche Gebäude in seiner Grundstruktur zu erhalten und beim Aufstocken auf im Dach die L-Form beizubehalten, was eine baurechtskonforme Bebauung ermöglichen würde.

Das Maß der baulichen Nutzung wird gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wurde entsprechend der letzten Beschlussfassung auch reduziert. Eine Befreiung für ca. 42 m² Überschreitung sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Noch zu klären ist erneut die Thematik der Stellplätze im Vorgartenbereich.
In der Ursprungsgenehmigung von 1982 waren zwei Stellplätze im damals noch nicht geregelten Vorgartenbereich genehmigt aber nie realisiert worden. Exakt dieser ursprünglichen Genehmigung entsprechend würden die zusätzlichen zwei Stellplätze nun im Vorgartenbereich zum Liegen kommen. Gemäß Bebauungsplan Nr. B 35 dürfen Stellplätze für gewerbliche genutzte Gebäude ausnahmsweise im Vorgartenbereich errichtet werden. Im vorliegenden Fall wäre für das bereits 1982 genehmigte Büro ein Stellplatz erforderlich.
Der beauftragte Architekt hat bereits angekündigt, dass ggf. die bestehende Garage eine sog. Duplex-Garage umgebaut werden würde, soweit von der Gemeinde hier keine Zustimmung erfolgt.

Nach Ansicht der Verwaltung sollte zur Vermeidung eines Bezugsfalles einer Parkierung im Vorgartenbereich nicht zugestimmt werden.


Der Planer wünscht eine Entscheidung des Bauausschusses – der Bauantrag soll dann zur weiteren Beurteilung und Verbescheidung an das Landratsamt München gehen.
 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen auf energetische Sanierung und Aufstockung eines Mehrfamilienhauses mit Bürofläche herzustellen .

Eine Befreiung von der Grundfläche mit den Nebenanlagen wird für ca. 42 m² befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2020 09:32 Uhr