Bauort: Fritz-Kneidl-Str. 13, Grundstück Fl. Nr. 386/15 (Grundstücksgröße = 585 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, BI 14/50 v. 27.09.1950, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Im Nachgang zu dem mittlerweile genehmigten Vorbescheid wird nun der Bauantrag zur Genehmigung vorgelegt. Geplant ist ein zeitgemäßer Ersatzbau für die bisherige Doppelhaushälfte aus den 50er Jahren.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird minimal überschritten, was den üblichen Befreiungsrahmen angeht. Dieser ist einzuhalten. Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte bis maximal ca. 30 m² befürwortet werden.
Mit der geplanten Bebauung wird die durch den Baulinienplan von 1950 festgelegte rückwärtige Baugrenze überschritten. Im Geltungsbereich sind bereits mehrfach Überschreitungen vorhanden, insofern sollte auch hier eine Befreiung befürwortet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die durchbrochene Trau- und Firstlinie zur angebauten, im Altbestand vorhandenen Doppelhaushälfte waren bereits im Vorbescheid thematisiert und eine Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung diesbezüglich ausnahmsweise hergestellt worden, da der Altbestand voraussichtlich auch bald abgerissen und eine neue Doppelhaushälfte auf dem westlich angrenzenden Grundstück errichtet werden soll. In diesem Zusammenhang ist die Trauf- und Firstlinie dann entsprechend wieder durchgängig zu planen.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden komplett eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.