Kommunales Förderprogramm zum Umweltschutz; Fahrradförderung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.02.2020 ö 4

Sachverhalt

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2019 wurde die Verwaltung mit der Überarbeitung der Förderrichtlinien für den Förderbaustein Fahrradförderung beauftragt. Hierzu hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 26.07.2019 einen Antrag auf Erarbeitung eines Förderprogramms gestellt.

Vorschlag der Verwaltung:

Die Fördermaßnahme soll für Pedelecs (Pedal Electric Cycle), Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Fahrradanhänger gelten, die entsprechend der Straßenverkehrsordnung ausgestattet sind. Die Förderung von Fahrradanhängern stellt sicher, dass das vorhandene Rad als wirksame Alternative zum PKW bei dem Transport von Lasten und/oder Personen genutzt werden kann.

Im Gegensatz zu E-Bikes, die sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf auch ohne Pedalunterstützung fahren lassen - vergleichbar mit Elektromofas -, bieten (S)-Pedelecs nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 km/h, gelten Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungspflichtig. Das gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h. S-Pedelecs (schnelle Pedelecs) haben eine Motorunterstützung bis 45 km/h und bis zu 500 Watt Leistung und dürfen auf Fahrradwegen nur gefahren werden, wenn diese auch für Mofas freigegeben sind. Kennzeichen- und versicherungspflichtige Kleinkraftr äder wie S-Pedelecs und E-Bikes sind daher ebenfalls nicht Bestandteil des Förderprogramms. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff E-Bikes durchgesetzt, obwohl Pedelecs gemeint sind. Laut Umweltbundesamt sind etwa 99,5 % der verkauften Elektroräder Pedelecs.

Die Förderhöhe wird je nach Radtyp festgelegt:
  • 25% der Anschaffungskosten für ein Lastenpedelec maximal jedoch 1.000 €
  • 25% der Anschaffungskosten für Pedelecs maximal jedoch 500 €
  • 25% der Anschaffungskosten für Lastenfahrräder maximal jedoch 700 €
  • 25% der Anschaffungskosten für Fahrradanhänger maximal jedoch 200 €
 
Die Förderung wird ausschließlich auf neue Fahrräder beschränkt. Es werden keine gebrauchten Räder gefördert, um Scheinkäufe unter Bekannten auszuschließen. Eine Ausnahme bilden aus Gründen der Nachhaltigkeit generalüberholte Leasingrückläufer, die durch einen Händler aufbereitet und anschließend verkauft werden.

Für die Förderung muss ein vollständig ausgefüllter Fahrradpass nachgewiesen werden.

Landkreisgemeinden mit einem vergleichbaren Förderprogramm haben bis auf eine einzige von der Förderung von Fahrrädern ohne elektromotorischen Hilfsantrieb abgesehen. Bei der Gemeinde Ismaning, die auch diese Fahrradtypen unterstützt, gingen in den ersten vier Monaten über 150 Förderanträge ein, die zu ca. 300 Überstunden führten. Das Umweltamt rät daher von einer Förderung von Fahrrädern ohne elektromotorischen Hilfsantrieb ab, da eine solche Antragsflut mit normalem Arbeitsaufwand nicht zu bewältigen wäre.

In einigen Landkreisgemeinden werden Privatpersonen von der Pedelec-Förderung ausgeschlossen und diese nur den Gewerbebetrieben gewährt. Aus den Erfahrungen anderer Gemeinden geht hervor, dass eine Förderung von Pedelecs auch für Privatpersonen zu einer deutlich größeren Antragsmasse führt. Um den individuellen Autoverkehr zurückzudrängen schlägt die Verwaltung jedoch trotzdem vor, auch für Privatpersonen die Anschaffung eines Pedelecs zu unterstützen. Pro Haushalt/Gewerbe werden zwei Fahrräder und zwei Anhänger gefördert, pro Freiberufler nur ein Fahrrad sowie ein Anhänger.

Das Ausmaß der Verwaltungs- und Personalkosten ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Die Förderbeiträge für das Jahr 2020 werden auf rund 75.000 € mit Sicherheitszuschlag geschätzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die oben beschriebenen Maßnahmen und die Einarbeitung in das bestehende Förderprogramm.
Das geänderte Förderprogramm tritt am 01.04.2020 in Kraft.
Die Fördermittel können rückwirkend zum 01.01.2020 beantragt werden. Für das Jahr 2020 werden Haushaltsmittel in Höhe von zusätzlich 75.000 € auf der Haushaltsstelle 62000.9880 bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb der nächsten zwei Jahre dem Gemeinderat einen Sachstandsbericht bezüglich des Förderprogrammes mitzuteilen, damit geprüft werden kann, ob das Förderprogramm durch die Bevölkerung angenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.05.2020 16:09 Uhr