Änderung der Zweckvereinbarung zwischen dem Landratsamt München und der Gemeinde Grünwald hinsichtlich der Anpassung an die Grundsatzentscheidung für die Kostenverteilung des Landkreises München;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Kreistag hat am 23.09.2019 über eine neue Kostenverteilung zur Deckung des einmaligen Sachaufwandes bei weiterführenden Schulen beschlossen.
Am 11.03.2020 ist das Landratsamt München mit der Bitte an die Gemeinde Grünwald herangetreten, die mit dem Landratsamt München geschlossene Zweckvereinbarung zu ändern und anzupassen.
Der Wortlaut des § 2 Absatz 2. 1 der Zweckvereinbarung wird wie folgt ergänzt:
Der Landkreis München übernimmt für jeden prognostizierten (bei Neubauten) bzw. gesicherten (bei Erweiterungs- und Ersatzneubauten) Gastschüler prozentual aus den tatsächlichen Baukosten (Gesamtkosten) zusätzliche Baukosten. Diese Regelung gilt für die Baumaßnahmen, für die am 01.01.2019 noch keine Baugenehmigung vorliegt.
Außerdem übernimmt der Landkreis München zusätzliche Baukosten, sofern der prognostizierte (bei Neubauten) bzw. gesicherte (bei Erweiterungs- und Ersatzneubauten) Anteil an Landkreisschülern, die nicht in der Gemeinde Grünwald wohnen, über 5 % je Herkunftsgemeinde liegt. Diese werden für den 5 % je Herkunftsgemeinde übersteigenden Anteil der gemeindefremden Landkreisschüler aus den tatsächlichen Baukosten (Gesamtkosten) berechnet (Beispiel: bei 7 % Schüleranteil aus einer fremden Landkreisgemeinde werden 2 % der tatsächlichen Baukosten als zusätzlicher Anteil übernommen). Diese Regelung gilt für die Baumaßnahmen, für die am 01.01.2019 noch keine Baugenehmigung vorliegt.
Der vom Landkreis München insgesamt getragene Investitionskostenanteil einschließlich der Zuschüsse, Beihilfen und freiwilligen Leistungen irgendwelcher Art darf 100 % der tatsächlichen Baukosten (Gesamtkosten) nicht überschreiten.
Außerdem werden in § 2 Abs. 4 Satz 1 und in § 2 Abs. 4 Satz 3 der Zweckvereinbarung die Nr. 2.1 Satz 3 und 5 aufgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat Grünwald stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung zu und beauftragt den 1. Bürgermeister die Zweckvereinbarung mit dem Landratsamt München zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.07.2020 12:15 Uhr