Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung betreffend der Grundstücke zwischen der Dr.-Lindner-Straße und der Südlichen Münchner Straße (Fl.Nrn. 590, 704, u. 705 Gemarkung Grünwald);
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.04.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt aufgrund der einstimmigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Entwicklung für die Grundstücke Fl.Nrn. 590, 704 und 705 im Bereich zwischen der Dr.-Lindner-Straße und der Südlichen-Münchner-Straße einen Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Für die betroffenen drei Grundstücke soll die Lage der Baugrenze (Vergrößerung des Bauraumes nach Osten) und die Festsetzung zur Anzahl der Vollgeschosse (anstelle zwingend festgesetzte Anzahl der Vollgeschoss sollen künftig höchstens zwei Vollgeschosse zulässig sein) geändert werden.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „B 54 – Östlich der Dr.-Lindner-Straße“.
Das Stadtplanungsbüro wird mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes und dem Bebauungsplanverfahrens beauftragt.
Die für die Bebauungsplanerstellung erforderlichen Gutachten (Immissionsschutz, Naturschutz, Vermessung etc.) sind entsprechend durch die Verwaltung zu beauftragen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.07.2020 12:15 Uhr