Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder und Verpflichtung zur Geheimhaltung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Neusiedl erklärt, dass gemäß Art. 31 Abs. 4 GO die neugewählten Gemeinderatsmitglieder zu vereidigen sind.

Er nimmt den Gemeinderatsmitgliedern folgenden Eid ab:


Claudia Fried
Tobias Mastrodonato
Bettina Schreyer

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.



Sandra Gutheil-Geigle
Sophie Sedlmair

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.



Corinna Gast
Angela Zahn

Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich gelobe den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich gelobe die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.


Anschließend verpflichtet 1. Bürgermeister Neusiedl sämtliche neu vereidigten Gemeinderatsmitglieder gemäß Art. 56 a GO.


Die Verpflichtung wird verlesen:

„Alle Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit oder anderer wichtiger Belange der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder Unbefugten nicht bekannt werden dürfen, sind von den Gemeinden geheim zu halten. Die in anderen Rechtsvorschriften geregelte Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt unberührt.“

Die Niederschrift zur Vereidigung und die Niederschrift zur Verpflichtung werden von 1.  Bürgermeister Neusiedl und den neuvereidigten Gemeinderatsmitgliedern gegengezeichnet.

Datenstand vom 01.07.2020 12:25 Uhr