Vereidigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister und Verpflichtung zur Geheimhaltung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Gemäß Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 KWBG, Art. 27 KWBG, § 38 BeamtStG in Verbindung mit Art. 56 a Abs. 3 GO haben der ehrenamtliche 2. und 3. Bürgermeister den Diensteid zu leisten sowie die Verpflichtung durch den 1. Bürgermeister abzulegen.

Gemäß Art. 27 Abs. 4 KWBG entfällt bei 2. Bürgermeister Stephan Weidenbach der Diensteid, da dieser im Anschluss an seine Amtszeit als 2. Bürgermeister wieder zum 2. Bürgermeister gewählt wurde.

1. Bürgermeister Neusiedl nimmt der 3. Bürgermeisterin Uschi Kneidl folgenden Eid ab:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“


Anschließend verpflichtet 1. Bürgermeister Neusiedl die 3. Bürgermeisterin Uschi Kneidl gemäß Art. 56a GO.

Die Verpflichtung wird verlesen:

"Alle Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit oder anderer wichtiger Belange der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder Unbefugten nicht bekannt werden dürfen, sind von den Gemeinden geheim zu halten. Die in anderen Rechtsvorschriften geregelte Verpflichtung zur Verschwiegenheit bleibt unberührt."

Die Niederschrift zur Vereidigung und die Niederschrift zur Verpflichtung werden von 1. Bürgermeister Neusiedl und 3. Bürgermeisterin Kneidl gegengezeichnet.

Datenstand vom 01.07.2020 12:25 Uhr