Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Nach Art. 46 Abs. 1 des Kommunalen Wahlbeamtengesetzes erhalten Beamte für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung. Diese muss innerhalb der in Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz (siehe Anlage) bestimmten Rahmensätzen festgesetzt werden und bestimmt sich nach Einwohnerzahl.

Gemäß Art. 46 Abs. 2 des Kommunalen Wahlbeamtengesetzes muss die Dienstaufwandsentschädigung zu Beginn jeder Amtszeit durch Beschluss festgesetzt werden.

Bisher wurde bei der Gemeinde Grünwald regelmäßig jeweils der zulässige Höchstbetrag festgesetzt.

Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, wie bisher die Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters auf den Höchstbetrag der in Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz bestimmten Rahmensätze festzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Dienstaufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters auf den Höchstbetrag nach der in Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz bestimmten Rahmensätze festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Neusiedl nahm an der Beratung und Abstimmung aufgrund seiner persönlichen Beteiligung nicht teil.

Datenstand vom 01.07.2020 12:24 Uhr