Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des 3. Bürgermeisters / der 3. Bürgermeisterin;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Nach Art. 53 Abs. 4 des kommunalen Wahlbeamtengesetzes erhält ein ehrenamtlicher weiterer Bürgermeister oder eine ehrenamtliche weitere Bürgermeisterin neben der als Gemeinderatsmitglied gewährten Entschädigung eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter und kommunale Wahlbeamtin (=Vertretung des 1. Bürgermeisters).

Die Entschädigungen (Sitzungsgelder als Gemeinderatsmitglied + Entschädigung Vertretung 1. Bürgermeister) dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Summe aus dem Grundgehalt, Familienzuschlag Stufe 1 und der Dienstaufwandsentschädigung des
1. Bürgermeisters.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Entschädigung des 3. Bürgermeisters/der
3. Bürgermeisterin auf monatlich 450,- € festzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung der 3. Bürgermeisterin auf monatlich 450,- € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeisterin Kneidl nahm an der Beratung und Abstimmung aufgrund Ihrer persönlichen Beteiligung nicht teil.

Datenstand vom 01.07.2020 12:24 Uhr