Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsbeamten;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erlischt die Bestellung der Bürgermeister mit Ablauf der Amtszeit kraft Gesetz.

Hierüber hat das neue Gremium eine neuerliche Entscheidung zu treffen.

Gemäß § 2 Abs. 3 der AVPStG können Gemeinde ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern der Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird. Mit der Bestellung wird der Bürgermeister befugt, die im Zusammenhang mit der Eheschließung erforderliche Beurkundungen im Eheregister vorzunehmen, die ersten Urkunden auszustellen und die Namensrechtlichen Erklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogenen Anschlusserklärungen zu beglaubigen und zu beurkunden.

Herr 1. Bürgermeister Neusiedl war bereits in den letzten Amtsperioden als Standesbeamter für Eheschließungen bestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den 1. Bürgermeister zum Eheschließungsbeamten der Gemeinde Grünwald zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Neusiedl nahm an der Beratung und Abstimmung aufgrund seiner persönlichen Beteiligung nicht teil.

Datenstand vom 01.07.2020 12:24 Uhr