Bestellung des 2. Bürgermeisters / der 2. Bürgermeisterin zum/zur Eheschließungsbeamten/Eheschließungsbeamtin;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Aufgrund einer Änderung der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz ist es seit 01.01.2013 für Gemeinden möglich, auch mehrere ihrer Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen. Gesetzlich wird nunmehr keine Unterscheidung mehr zwischen dem 1. Bürgermeister und den weiteren ehrenamtlichen Bürgermeistern getroffen.

Somit kann nunmehr auch der 2. Bürgermeister bzw. die 2. Bürgermeisterin zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden, dessen/deren Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt ist.

Hierbei ist ein Beschluss des Gemeinderates über die Bestellung erforderlich. Über die Bestellung ist eine Ernennungsurkunde zu fertigen und der Standesamtsaufsicht des Landratsamtes München zuzustellen. Die Bestellung endet grundsätzlich im Ablauf der Amtszeit.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den 2. Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten/Eheschließungsbeamtin der Gemeinde Grünwald zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bürgermeister Weidenbach nahm an der Beratung und Abstimmung aufgrund seiner persönlichen Beteiligung nicht teil.

Datenstand vom 01.07.2020 12:24 Uhr