Bauantrag KG Allgemeine Leasing GmbH & Co zum Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 183 u. 183/1 an der Tölzer Straße 30;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 21.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Bauort: Grundstücke Fl.Nrn. 183 und 183/1 (Größe = 6.000m²)
Planbereich: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 41a, rechtskräftig seit 07.03.2019

Planungsrechtlich ist hier der sog. Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. B 41 maßgeblich. Bebauungspläne dieser Art werden von der Gemeinde aufgestellt und in Kraft gesetzt, wenn ein konkretes Einzelbauvorhaben planungsrechtlich zulässig sein soll.

Auf die beiliegende kurze Präsentation zur Genehmigungsplanung durch das Architekturbüro DMP aus München wird verwiesen.


Die KGAL Investment Management GmbH & Co. KG (KGAL) plant ihren Standort in der Gemeinde Grünwald weiter auszubauen und das bestehende Bürogebäude an der Tölzer Straße 30 in südliche Richtung zu erweitern. Die bestehenden Bürogebäude aus dem Jahr 1982 im südlichen Bereich entsprechen nicht mehr dem heutigen energetischen und technischen Ausbaustandard und sollen deshalb zurückgebaut und durch einen modernen Neubau ersetzt werden.

Das Plangebiet ist als Mischgebiet ausgewiesen.

Aufbauend auf den Bebauungsplan entsteht ein 5-geschossige Bürogebäude bestehend aus 3 Ebenen mit Büronutzung und 2 unterirdischen Ebenen, die als Tiefgarage und Technik- /Lagerräume genutzt werden.

Der Erweiterungsbau schließt an den Bestandsbau aus dem Jahr 2006.

Die Erschließung des Neubaus erfolgt sowohl fußläufig als auch für PKWs von der Tölzer Straße aus. Die barrierefreie Erschließung ist durch Rampen in den Außenanlagen und Aufzüge im Gebäude sichergestellt.


Die Bürobereiche erhalten eine Metall-Glasfassade mit einer entlang der Tölzer Straße vorgelagerten Stahlglas-Lärmschutzfassade.


Das vorliegende Baugesuch hält alle Vorgaben des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 41a ein. Es wird empfohlen, das Einvernehmen dazu herzustellen.


Das Baurecht in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung ist unter der Voraussetzung, dass die beiden Grundstücke Fl.Nrn. 183 und 183/1 der Gemarkung Grünwald verschmolzen werden, eingehalten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum vorliegenden Bauantrag zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage (II. Bauabschnitt nach Süden) der KG Allgemeine Leasing zur Kenntnis und beschließt das Einvernehmen herzustellen.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 183 und 183/1 sind wegen Einhaltung des Maßes der baulichen Nutzung grundbuch – u. katastermäßig zu einer Einheit zu verschmelzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR-Mitglied Gast während der Abstimmung abwesend.

Datenstand vom 05.10.2020 10:44 Uhr