Bauantrag zum Neubau eines Nebengebäudes (Gerätehaus und Schwimmhaus) auf dem Grundstück Fl.Nr. 514/6 an der Peter-Ostermayr-Str. 7;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 25.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 25.05.2020 ö 3

Sachverhalt

Bauort: Peter-Ostermayr-Str. 7, Grundstück Fl.Nr. 514/6 (Grundstücksgröße = 1.403  m²)
Planbereich: BL 53/62 (B2) vom 14.07.1962, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Antragssteller plant als Ergänzung zum fertiggestellten Hauptgebäude mit Tiefgarage die Errichtung eines Nebengebäudes (Gerätehaus und Schwimmbad) auf dem gegenständlichen Grundstück.

Die Grund- und Geschoßfläche der Hauptnutzung bleibt unberührt. Das Schwimmbadgebäude ist mit seiner geplanten Größe der Grundfläche mit den Nebenanlagen anzurechnen. Diese wird durch die Planung eingehalten. Durch die Aufrechnung der zur Verfügung stehenden Grundfläche auf die mit 1 m Erdüberdeckung errichteten Tiefgarage erhöht sich die notwendige Befreiung für die Tiefgarage auf ca. 209 m² wobei hier bereits 97 m² in der Ursprungsgenehmigung befreit wurden. Eine weitere Befreiung für ca. 102 m² sollte aufgrund ähnlich gelagerter Fälle für Tiefgaragen befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 53/62 und der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan wurde durch das Umweltamt geprüft. Es befinden sich nur zwei Bäume auf dem Grundstück. Zwei großen Rot-Buchen in der Süd-Ost Ecke und Süd-West Ecke.
Es wurde jedoch festgestellt, dass keine der beauflagten Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgenommen wurden. Die straßenbegleitend gepflanzten Acer „Globosum“ stellen keine Ersatzpflanzung dar. Das Grundstück muss nach Maßgabe der Baugenehmigung zeitnah begrünt werden.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Nebengebäudes (Schwimmhalle und Geräteraum) herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen mit der Tiefgarage um ca. 102 m² wird aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet.

Die bereits in der ursprünglichen Baugenehmigung beauflagten Ersatzbepflanzungen auf dem Grundstück sind zeitnah auszuführen. Die Aufsichtsbehörde wird um entsprechende Aufforderung gebeten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.06.2020 20:41 Uhr