Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage - hier: Höhenangleichung - auf dem Grundstück Fl. Nr. 623/8 an der Graf-Seyssel-Straße 7a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 22.06.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Graf-Seyssel-Str. 7a, Grundstück Fl. Nr. 623/8 (Grundstücksgröße = 1.645 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Zur Vorgeschichte: Während der Bauzeit wurde im Rahmen einer Baukontrolle durch das zuständige Landratsamt München festgestellt, dass die genehmigte Firsthöhe mit dem Einfamilienhaus überschritten wurde. Der Bau wurde eingestellt. Zur Legalisierung wurde eine Tektur eingereicht, zu der in der Bauausschusssitzung vom Juni 2019 das gemeindliche Einvernehmen versagt wurde. Das Landratsamt München hatte das Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren ersetzt, weil hier die Meinung vertreten wurde, dass ein höheres Gebäude an der Gabriel-von-Seidl-Straße als Bezugsfall nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot in die vorhandene und prägende Umgebungsbebauung) heranzuziehen ist. Der Bauausschuss hatte wiederum in seiner damaligen Entscheidung daran festgehalten, dass von diesem Gebäude eben keine prägende Wirkung für die Bebauung entlang der Graf-Seyssel-Straße ausgeht.
Nach Ersetzung des Einvernehmens wurde die Baugenehmigung für die höhere Firsthöhe am 05. Juli 2019 erteilt.


Zum damaligen Antrag wurden auch entsprechende Vermessungspläne erstellt um die tatsächliche Höhenentwicklung darzustellen. Leider waren diese nicht in die Eingabepläne des Bauantrages eingearbeitet und wurden auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Landratsamt München nicht berücksichtigt, sodass formal falsche Höhen genehmigt wurden. Mit der jetzt hier vorliegenden Tektur soll dieses Versehen (auf Wunsch des Landratsamtes München) bereinigt werden. Es handelt sich hierbei um eine rein formalrechtliche Tektur, am Bauvorhaben vor Ort ändert sich an der Firsthöhe nichts und hat sich seit dem letzten Mal auch nichts geändert.

Entsprechend der bisherigen, eindeutigen Entscheidungen des Bauausschusses zu diesem Bauvorhaben, würden wir auch hier empfehlen, das Einvernehmen zu versagen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt nach umfangreicher Diskussion, das gemeindliche Einvernehmen zum 3. Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses (hier: Abstimmung auf Vermessungspläne hinsichtlich der Gebäudehöhen) nicht herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 25.09.2020 11:38 Uhr