Bauantrag zum Neubau einer Tiefgarage an einer bestehenden Doppelhausbebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 580/29 an der Herrenwiesstr. 5/5a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Bauort Herrenwiesstraße 5/5a, Grundstück Fl.Nr. 580/29 (Grundstücksgröße = 1.875 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 50 B 26 vom 27.09.1928, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant die Errichtung einer Tiefgarage auf dem gegenständlichen Grundstück. Das Grundstück ist mit einem Doppelhaus in E+D-Bebauung mit jeweils dazugehöriger Doppelgarage im Bestand bebaut.

Die geplante Tiefgarage hat Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen. Die Tiefgarage soll auf einer Fläche von insgesamt 342,84 m² incl. Schleuse 8 Stellplätze bereitstellen. Die Erschließung erfolgt mittels Autoaufzug. Die im Bestand befindlichen Garagen sollen als Geräteräume weiterhin wie genehmigt als Nebenanlagen genutzt werden, die bestehenden Zufahrten werden entsiegelt und bis auf eine schmale Zuwegung gärtnerisch angelegt. Durch die Tiefgarage wird das Maß der baulichen Nutzung mit ca. 280 m² überschritten. Wie in ähnlich gelagerten Fällen sollte eine Befreiung aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet werden.
Die Grund- und Geschoßfläche der Hauptnutzung bleibt gem. Vortrag des Planungsbüros unberührt.

Die festgesetzte Baugrenze von 5 m des Bebauungsplanes 50 B 26 vom 27.09.1928 ist mit dem Garagengebäude eingehalten.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung zur Zufahrtsbreite und Höhe der Garage werden eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen bleiben unberührt. Die neu zu errichtende Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungsatzung zu planen und auszuführen.

Der Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Prüfung vor. Die Stellungnahme wird zur Sitzung nachgereicht.

Der Stellplatznachweis wird mit der Tiefgarage ausreichend erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage an einer bestehenden Doppelhausbebauung herzustellen.

Eine Befreiung für die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen –hier Tiefgarage- für ca. 280 m² wird aufgrund der Ausführung mit 1 m Erdüberdeckung befürwortet. Die mit den bestehenden Zufahrten versiegelten Flächen sind entsprechend der Planung zurückzubauen. Die Garagen werden als Nebenanlagen – Geräteraum- genutzt.

Die Einfriedung ist entsprechend den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung auszuführen.

Ein Austausch der Säulenhainbuche und der Kugelahorne in heimische Feldahorne und eine normale Hainbuche wird gefordert.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 25.09.2020 11:22 Uhr