Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool auf dem Grundstück Fl.Nr. 605 an der Perlacher Straße 5 c;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 11

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 5 c, Grundstück Fl.Nr. 605 (Grundstücksgröße =  1.854 m²)
Planbereich: BI 35/54 vom 03.09.1956, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Für das gegenständliche Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid aus dem Jahr 2018 vor, der die Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern und einen Doppelhaus vorsieht. Die vorliegende Planung umfasst einen Neubau eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Grundstücksbereich. Ein weiterer Baukörper im straßennahen Grundstücksteil ist in Planung.

Der Bauwerber plant die Errichtung des Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool in E+D-Bebauung mit einem Mansardenwalmdach (DN25°/52°). Das Maß der baulichen Nutzung ist mit der vorliegenden Planung eingehalten. Eine Befreiung für die Zufahrt zum rückwärtigen Grundstücksteil wie in ähnlich gelagerten Fällen ist mit Antrag eines Baukörpers nicht notwendig. Eine Befreiung für die geplante Zufahrt ist mit dem Antrag zum zweiten Baukörper zu erwarten. Dieser Antrag liegt aktuell noch nicht vor.

Der Bebauungsplan B I 35/54 vom 09.09.1956 legt für den Bereich entlang der Perlacher Str. einen 16 m tiefen Bauraum (gemessen ab der im Abstand von 5 m parallel zur Straße verlaufenden Baugrenze) fest. Dieser Bauraum wurde durch die bestehende Bebauung im geviert mehrfach weit überschritten. Insofern kann eine Befreiung wegen Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze von ca. 37 m zugestimmt werden, da sich das Vorhaben im Rahmen der bisherigen Überschreitungen und im Rahmen des Vorbescheids bewegt.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind mit der Planung eingehalten.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan liegt dem Umweltamt zur Prüfung vor. Die Stellungnahme wird bis zur Sitzung nachgereicht.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2020 11:22 Uhr