Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgargen –Haus 2- auf dem Grundstück Fl.Nr. 617/32 an der Kestermannstraße 5a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 23.07.2020 ö 13

Sachverhalt

Bauort: Kestermannstraße 5, Grundstück Fl.Nr.617/32 (Grundstücksgröße =  m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 65 B 11 , Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Die Bauvorhaben auf dem gegenständlichen Grundstück wurden in der Bauausschusssitzung vom 17.09.2018 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen sowie die Genehmigung durch des Landratsamtes wurden erteilt.

Mit dem vorliegenden Antrag wird die Genehmigung für diverse Änderungen an Haus 2 begehrt. In der Planung von 2018 wurden beide Baukörper als kubische E+D Bebauung geplant. Die jetzige Planung sieht für Haus 2 eine E+1+D-Bebauung vor.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird eingehalten. In der Genehmigung wurden bereits Befreiungen in Höhe von ca. 176 m² für die Zufahrten sowie für unterirdische Bauteile mit 1 m Erdüberdeckung für ca. 40 m² erteilt. Die Planung bewegt sich innerhalb dieser bereits erteilten Befreiung.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. Auf dem Nachbargrundstück sind zwei Baukörper in E+1+D Bebauung vorhanden.

Die Festsetzungen des Baulinienplanes Nr. 65 b 11 bleiben aufgrund der Lage des Grundstücks unberührt.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Eine geplante Abgrabung auf der Gebäudeostseite entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden.

Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Der Baum- und Freiflächenplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor und wird bis zur Sitzung nachgereicht. Im Bereich des Hauses 2 befindet sich eine schützenswerte Buche. Für eine beantragte Fällung der Buche Nr. 2 wurde in der Sitzung vom 16.09.2019 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Der Baum ist zwingend zu erhalten.
In der vorliegenden Planung soll der Baum erhalten bleiben.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgarage –hier Haus 2- herzustellen.

Die geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.

Die Buche Nr. 3 wird weiterhin als erhaltenswert eingestuft. Von Seiten der Grünordnung sind notwendige baumschützende Auflagen zu erteilen.

Zum Schutz der Buchen Nr. 2 und 3 auf dem Grundstück ist eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2020 11:22 Uhr