Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 1) auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/7 an der Perlacher Str. 40;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Straße 40, Grundstück Fl.Nr. 448/7 (Grundstücksgröße = 1.351 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B B 17, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Auf dem Hinterlieger-Grundstück ist die Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen geplant.  Das nördliche Haus 1 wird in E+1+D Bebauung (Walmdach, DG kein Vollgeschoss) geplant.  Das südliche Haus 2 in E+D-Bebauung (Walmdach, DG kein Vollgeschoss).

Das Maß der baulichen Nutzung, bezogen auf die Hauptnutzung wird mit beiden Häusern gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit Haus 2 überschritten – die Befreiung erfolgt im Rahmen des Beschlusses zu Haus 2.

Auf der Gebäudeostseite ist die Errichtung einer Abgrabung geplant. Diese hält alle Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung ein, daher sollte eine Abweichung entsprechend befürwortet werden.

Das Vorhaben hält alle sonstigen Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung ein.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Die Umweltabteilung bemängelt lediglich die Qualität bzw. Baumart der geplanten Ersatzpflanzungen, hier ist die Planung noch zu korrigieren.  Der Kugelahorn und der Eisenholzbaum sind durch heimische Baumarten, z.B. Feldahorn zu ersetzen.  

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage herzustellen.

Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet.

Im Freiflächenplan sind die geplanten Baumarten durch heimische Baumarten zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.12.2020 16:15 Uhr