Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/7 an der Perlacher Str. 40;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Straße 40, Grundstück Fl.Nr. 448/7 (Grundstücksgröße = 1.351 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B B 17, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Auf dem Hinterlieger-Grundstück ist die Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen geplant.  Das südliche Haus 2 wird in E+D Bebauung (Walmdach, DG kein Vollgeschoss) geplant.  Das südliche Haus 2 in E+D-Bebauung (Walmdach, DG kein Vollgeschoss).

Das Maß der baulichen Nutzung, bezogen auf die Hauptnutzung wird mit beiden Häusern gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit Haus 2 um ca. 65 m² überschritten.  Diese Überschreitung bewegt sich im Rahmen von maximal 70 % der zulässigen Grundfläche. Eine Befreiung sollte hierfür befürwortet werden.
 
Auf der Gebäudeostseite ist die Errichtung einer Abgrabung geplant. Diese hält alle Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung ein, daher sollte eine Abweichung entsprechend befürwortet werden.

Der Giebel auf der Gebäudesüdseite ist auf maximal 6,05 m Wandhöhe zu reduzieren.

Das Vorhaben hält alle sonstigen Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung ein.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt. Die Umweltabteilung bemängelt lediglich die Qualität bzw. Baumart der geplanten Ersatzpflanzungen, hier ist die Planung noch zu korrigieren.  Der Kugelahorn und der Eisenholzbaum sind durch heimische Baumarten, z.B. Feldahorn zu ersetzen.  

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus 2) herzustellen.

Eine Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 65 m² wird befürwortet.

Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung wird befürwortet.

Der Giebel auf der Gebäudesüdseite ist auf maximal 6,05 m Wandhöhe zu reduzieren.

Die Baumarten für die geplanten Ersatzpflanzungen sind durch heimische Baumarten (z.B. Feldahorn) zu ersetzen.


Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.12.2020 16:15 Uhr