Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 370/2 an der Perlacher Straße 12;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 12, Grundstück Fl.Nr. 370/2 (Größe = 1.710m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 17 vom 22.07.1977, Bebauungsplan Nr. B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.07.2019 eingehend mit der Grundstücksbebauung befasst und letztlich für das damalige Mehrgenerationenhaus + Tiefgarage mit acht Stellplätzen das Einvernehmen einstimmig hergestellt.


Die Bauwerber planen nun anstelle des genehmigten Mehrgenerationenhauses den Neubau von einzelnen Wohnhäusern. Vorliegend handelt es sich um ein Einfamilienhaus (Haus 1 E+D) mit Tiefgarage (acht Stellplätze). Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss und weist eine Dachneigung von 50° / 15° auf.

Nach den vorliegenden Eingabeplänen und Vortrag des Architekten soll die Fassade aus Mauersteinen ausgebildet und jeweils erdgeschossige Fassadenverblendungen realisiert werden – nach dem Regelwerk der Ortsgestaltungssatzung ist dies nicht zu beanstanden.


Bauplanungsrecht:

Die festgesetzte 5,00m Baugrenze – welche parallel zu den Straßenbegrenzungslinien der Perlacher bzw. im östlichen Grundstücksverlauf zur Wörnbrunner Straße verläuft – wird mit allen Bauteilen eingehalten.

Die Art der baulichen Nutzung ist als Wohngebiet allgemein (WA) festgesetzt – dem wird durch den Neubau eines Einfamilienhauses entsprochen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung sowohl in Bezug auf die Grundflächenzahl als auch auf die Geschossflächenzahl eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Zufahrten, Pkw-Aufzug, angebautes Gerätehaus, Müllgebäude und die von dem Hauptgebäude abgerückte Terrasse + gedeckter Freisitz) wird lt. Planung und Berechnung eingehalten.
Eine Überschreitung von ca. 302m² ergibt sich durch die Tiefgarage mit acht Stellplätzen und Schleusen/Fahrradstellplätzen – da die Tiefgarage mit einer Erdüberdeckung von 1,00m beantragt wird, sollte – wie üblich in solchen Fällen – im Rahmen einer erforderlichen Befreiung zugestimmt werden.

Das geplante Haus 1 liegt gemäß vorliegendem Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. B 17 in einem lärmbeaufschlagten Bereich (der Lärm wurde seinerzeit von der Südlichen Münchner Straße im Westen des Baugrundstückes prognostiziert). Es sind hierfür an diesem Gebäude gemäß Schraffur entsprechende Schallschutzmaßnahmen – z.B. Fenster mit hoher Schallschutzklasse – im Rahmen der Baugenehmigung vorzusehen.

Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Inhalte werden eingehalten.


Bauordnungsrecht:

Es sind folgende Abweichungen/Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung beabsichtigt:

Nichteinhaltung der Wandhöhen mit den Giebeln (§ 3 Buchst. b)

bei Haus 1 in den Ansichten Nord, West und Ost (geplante Wandhöhe = 5,76m / zulässig = 4,25m)


Ausnahmsweise Errichtung eines Lichthofes (Abgrabung nach § 8) – die maximal zulässige Breite ist auf 3,48m zu reduzieren (derzeit mit 3,60m geplant).
 

Grünordnung / Baumbestand / Freiflächenplanung

Mit der nun vorliegenden, korrigierten Planung besteht seitens des gemeindlichen Umweltamtes Einverständnis. Die bisher geplanten baulichen Anlagen sind deutlich aus dem Wurzelbereich der beiden ortsbildprägenden Bäume weggenommen worden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses (Haus 1) mit Tiefgarage herzustellen.

Folgende Befreiungen bzw. Abweichungen und Ausnahmen sind erforderlich:


Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 302m², bedingt durch den Bau einer mit 1m erdüberdeckten Tiefgarage, wird befürwortet.

Das geplante Haus 1 liegt gemäß vorliegendem Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. B 17 in einem lärmbeaufschlagten Bereich (der Lärm wurde seinerzeit von der Südlichen Münchner Straße im Westen des Baugrundstückes prognostiziert). Es sind hierfür an diesem Gebäude gemäß Schraffur im Bebauungsplan entsprechende Schallschutzmaßnahmen – z.B. Fenster mit hoher Schallschutzklasse – im Rahmen der Baugenehmigung vorzusehen.

Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhen mit den Giebeln (§ 3 Buchst. b OGS)
bei Haus 1 in den Ansichten Nord, West und Ost (geplante Wandhöhe = 5,76m/ zulässig = 4,25m)
wird befürwortet.

Der ausnahmsweisen Errichtung eines Lichthofes (Abgrabung nach § 8 Ortsgestaltungssatzung) wird zugestimmt, wenn die maximal zulässige Breite von 3,48m zur Ausführung kommt – derzeit geplant mit 3,60m (nach der Regelung in § 8 ist max. 1 Drittel der Wandbreite in Ansatz zu bringen).

Die Standorte der Ersatzpflanzungen sind zu überprüfen. Auf der Tiefgarage sollen eher Bäume der 2. und 3. Wuchsordnung bzw. Sträucher gepflanzt werden. Eine ökologische Baubegleitung soll beauflagt werden.
Der gemeindeeigene Straßenbaum Nr. 14 StU 0,87 m ist zu erhalten. Die Zufahrt zum PKW-Aufzug ist umzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 18.12.2020 16:15 Uhr