Bauort: Perlacher Str. 5b, Grundstück Fl. Nr. 605 (Grundstücksgröße = 1.854 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan Nr. BI 35/54 v. 03.09.1954, § 34 BauGB Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Im Juli 2020 wurde im Bauausschuss über das nordwestliche Gebäude auf dem gegenständlichen Grundstück beraten. Hier liegt nun der Bauantrag für das straßennahe, südöstliche Gebäude in E+D-Bebauung (Mansard-Walmdach, DG kein Vollgeschoss) zur Entscheidung vor.
Für das Geviert gibt es einen Baulinienplan aus 1954, der entlang der Perlacher Straße einen Bauraum festlegt. Dieser ist aber aufgrund der sich über die Jahrzehnte entwickelten Bebauung in zweiter Reihe als obsolet anzusehen. Eine Befreiung hierzu ist aber formalrechtlich erforderlich.
Das Maß der baulichen Nutzung, bezogen auf die Hauptnutzung wird sowohl für den Eigentumsanteil als natürlich auch auf das Gesamtgrundstück eingehalten.
Für die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird aufgrund der Erschließung zum rückwärtigen Grundstücksbereich nun eine Befreiung von insgesamt ca. 150 m² beantragt. Diese sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen entsprechend befreit werden.
Auf der Gebäudenordseite ist eine Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände geplant. Eine Abweichung sollte entsprechend befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden komplett eingehalten.
Der Stellplatznachweis ist mittels Doppelgarage erbracht.
Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht noch aus.