Bauort: Hubertusstraße 17, Grundstück Fl.Nr. 611/11 (Grundstücksgröße = 1.636 m²) Planbereich: Bebauungsplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Das Grundstück soll mit zwei Einfamilienhäusern und jeweils einer Doppelgarage bebaut werden. Das südliche Haus 1 wird in E+D Bebauung (Mansardwalmdach DN 52°, DG kein Vollgeschoss) geplant. Das nördliche Haus 2 in E+1+D-Bebauung (Mansardwalmdach DN 52°, DG kein Vollgeschoss).
Das Maß der baulichen Nutzung, bezogen auf die Hauptnutzung wird mit beiden Häusern gut eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit den beiden Zufahrten um insgesamt ca. 55 m² überschritten. Diese Überschreitung bewegt sich im Rahmen von maximal 70 % der zulässigen Grundfläche. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung und ähnlich gelagerten Fällen sollte eine Befreiung befürwortet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. Die unmittelbare Umgebung ist von E+D-Bebauungen geprägt. Betrachtet man die weitläufigere Umgebungsbebauung (sog. Geviert) so ist diese auch von E+1+D Bebauung geprägt.
Bei Haus 1 wird die Wandhöhe mit den geplanten Giebeln auf der Süd-/Ost- und Nordseite mit je 1,12 m und auf der Gebäudewestseite mit 1,65 m überschritten. Hier sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zugestimmt werden.
Auf der Gebäudesüdseite von Haus 1 ist eine Abgrabung zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant. Diese entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Die Einfriedung ist entsprechend der Ortsgestaltungssatzung zu planen und auszuführen.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau von zwei Doppelgaragen ausreichend geführt.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Baumbestands-/Freiflächengestaltungsplan wurde vom gemeindlichen Umweltamt beurteilt. Es sind keine Bäume auf dem Grundstück vorhanden. Der Bestand wurde komplett gerodet. Die Ersatzpflanzungen sind von Art und Stammumfang her sehr gut und einige schön an der Straße angeordnet.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.