Bauort: Perlacher Str. 60;
Grundstück Fl.Nr. 604/38 und 604/118 (Grundstücksgröße = 4.061 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Der Bauwerber plant auf den Grundstücken Fl.Nrn. 604/38 (bebaut) und 604/118 (unbebaut), die bereits zur Verschmelzung beim Vermessungsamt beantragt wurden, die Errichtung einer großzügigen Villa mit Dreifachgarage, Gästehaus Poolhaus und Pool sowie einem Freisitz.
Die Villa ist in E + 1 + D – Bebauung geplant. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss – die Dachneigung soll 52°/7° betragen.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschoßfläche sowie mit den Nebenanlagen gut eingehalten.
Das Bauvorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB mit der geplanten Wandhöhe von7,25 m und der Firsthöhe von 10,65 m in die Umgebungsbebauung ein.
Die geplante Abgrabung auf der Südseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels Dreifachgarage erbracht.
Der Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan wurde vom Umweltamt beurteilt. Der schöne, alte Baumbestand auf dem Grundstück wird fast komplett erhalten. Die Baumschutzmaßnahmen sowie die Freiflächenplanung wurde mit dem Umweltamt abgestimmt. Eine ökologische Baubegleitung wurde bereits beauftragt, sollte aber formal durch die Genehmigungsbehörde beauflagt werden.
Das Gästehaus ist auf Punktfundamenten geplant, um die Hainbuche Nr. 12 und Nr. 13 zu schützen. Der Kronenradius soll entsprechend fachmännisch eingekürzt und ein Wurzelvorhang angelegt werden.
Ersatzpflanzungen sind nicht erforderlich.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.