Bekanntgabe von Dringlichkeitsentscheidungen, die der 1. Bürgermeister gem. Art. 37 Abs. 3 GO anstelle des Gemeinderates getroffen hat: Errichtung, Organisation und Durchführung eines bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald und Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung der Gemeinde Grünwald durch den 1. Bürgermeister der Gemeinde Grünwald;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 3

Sachverhalt

In der Bürgermeisterdienstbesprechung am 25.08.2020 hat sich Herr Landrat Christoph Göbel gegenüber den Gemeinden dafür ausgesprochen, dass die Aufgabe der Errichtung, Organisation und Durchführung von den Bayerischen Testzentren vom Landkreis München auf die Gemeinden übergehen soll.

Hierzu wird vom Landratsamt München eine entsprechende Beauftragung an die Gemeinde Grünwald ergehen.

Aus diesem Grund wurden drei Firmen angefragt und gebeten ein Angebot für die Errichtung, Organisation und Durchführung eines Bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald abzugeben.

Die Leistung wurde anhand der Leistungsbeschreibung vom Freistaat Bayern mit den geänderten Regularien für die Gemeinde Grünwald angefragt. Die Kosten (Sach- und Personalkosten) der Testzentren werden bis 31.12.2020 vom Freistaat Bayern bzw. dem Landkreis München übernommen.

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Zeitraum des Betriebs:        14.09.2020 – 31.12.2020
Einmalige Zahlung für Online Portal zur Terminvergabe:                        8.700,00 € brutto
Betrieb der Testung (2.291 € brutto pro Tag) + Probentransportkosten (696 € brutto pro Tag):
2.987,00 € brutto x 16 Wochen x 3 Tage =                                        143.376,00 € brutto

Die Verwaltung schlägt nach Prüfung des Angebots vor, mit der Errichtung, Organisation und Durchführung des Bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald die Firma Aicher Group GmbH & Co. KG zu beauftragen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben in ihrem Schreiben vom 19.08.2020 mitgeteilt, dass die Staatsregierung beschlossen hat, dass die Einrichtung, Organisation und der Betrieb eines Bayerischen Testzentrums je Landkreis bis Ende August 2020 sichergestellt sein muss. Dies ist unabdingbar, damit ein ausreichendes und flächendeckendes Testangebot zur Verfügung gestellt werden kann. Um auch im Landkreis München ein flächendeckendes Testangebot anbieten zu können, hat der Landkreis München die Gemeinden gebeten, ihrerseits ein Testzentrum für die jeweiligen Gemeinden zu errichten.

Aufgrund der geringen Zeitspanne zwischen der außerordentlichen Bürgermeisterdienst-besprechung und der Maßgabe, dass das Corona-Testzentrum nach Möglichkeit zum Schulbeginn stehen soll, wird der Auftrag in Form einer Dringlichkeitsentscheidung an die Firma Aicher Group GmbH & Co. KG zu einem Bruttopreis von 152.076,00 € vergeben.

Die Dringlichkeitsentscheidung ist notwendig, da die nächstmögliche Gemeinderatssitzung am 29.09.2020 stattfindet. Die Vergabe wäre zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät, da das Testzentrum spätestens zum 14.09.2020 seinen Betrieb aufnehmen soll.

Um einen reibungslosen Ablauf des Bayerischen Testzentrums in der Gemeinde Grünwald gewährleisten zu können, muss von Seiten der Gemeinde Grünwald die Infrastruktur wie Strom, Wasser, Abwasser und ein Toilettenwagen zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund kommen zusätzlich zur Beauftragung der Aicher Group GmbH & Co. KG noch weitere Kosten auf die Gemeinde Grünwald zu. Auch diese Kosten trägt der Freistaat Bayern bzw. der Landkreis München.


I. Außerplanmäßige Ausgabe i. H. v. 190.000,00 €

Auf der Ausgabenseite wird die Haushaltsstelle 14000.7120 neu geschaffen. Da der Freistaat Bayern bzw. der Landkreis München die Kosten bis 31.12.2020 übernimmt, wird auf der Einnahmenseite die Haushaltsstelle 14000.1720 geschaffen.
Für diese Dienstleistung wurden bisher keine Mittel eingeplant.


I I. Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe

Da die Ausgabe aus sachlichen und zeitlichen Gründen unabweisbar ist, genehmigt 1. Bürgermeister Neusiedl gem. o. a. Vorschrift diese außerplanmäßige Ausgabe. Nach Erstattung der Ausgaben durch den Freistaat Bayern bzw. dem Landkreis München ist die Haushaltstelle gedeckt.

Datenstand vom 21.10.2020 11:55 Uhr