Prüfung des Einsatzes von Hepa-Filtern und Trennscheiben in Kita- und Klassenräumen in Grünwald; Antrag von GR-Mitglied Zeppenfeld vom 21.09.2020;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.09.2020 beantragt Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld die Prüfung des Einsatzes von Hepa-Filtern und Trennschreiben in Kita- und Klassenräumen.

Die Verwaltung solle beauftragt werden zu prüfen, ob durch den Einsatz von mobilen Hepa-Filtergeräten ein sicherer uneingeschränkter Aufenthalt in Gruppen- und Klassenräumen in Grünwald ermöglicht werden kann. Eine mögliche Beteiligung des Freistaates Bayern und des Bundes an den Kosten derartiger Maßnahmen sei ebenfalls zu prüfen.

Des Weiteren wäre zu prüfen, ob es sinnvoll sei, zwischen Kindern, die nebeneinander an einem Tisch sitzen, eine Plexiglas-Trennwand einzuziehen, soweit dies nicht schon geschehen sei.

Von Seiten der Verwaltung wurden bereits die Situation der lufttechnischen Anlagen an den Schulen und in den Kindertagesstätten sowie die Raumsituationen eruiert.

Ebenso wurden Informationen zu möglichen Luftfiltergeräten mit Hepa-Filtern eingeholt. Nach derzeitigem Stand beträgt die voraussichtliche Lieferdauer drei Wochen. Die Kosten pro Stück belaufen sich nach derzeitigem Stand auf 4.500,- € brutto, wobei ein Gerät pro 40 m² Raumgröße benötigt wird.

Des Weiteren wurden die Schulleitungen des Gymnasiums Grünwald, Frau Korda, sowie der Martin-Kneidl-Grundschule, Frau Angermaier, um ihre Einschätzung und Stellungnahme in Bezug auf den Einsatz von Luftfiltergeräten mit Hepa-Filtern sowie zum Einsatz von Trennscheiben in den Klassenräumen gebeten.

Hierzu berichtet die Schulleitung des Gymnasiums Grünwald, Frau Korda, den Mitgliedern des Gemeinderates über die gemeinsame Einschätzung der beiden Schulleitungen und steht dem Gremium anschließend für Fragen zur Verfügung.


In ihrer Stellungnahme berichtet Frau Korda wie folgt:

Die COVID-19-Pandemie stellt für alle öffentlichen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens weiterhin die größte Herausforderung dar, so auch für die örtliche Grundschule und das Gymnasium.

Allerdings konnten aufgrund der ausgezeichneten vorhandenen technischen Ausstattung sowie der bestehenden IT-Infrastruktur der zwei Schulen zügig ab 13. März 2020 auf Distanzunterricht umgestellt werden.

An beiden Schulen wurden die Kinder in der Phase des Lockdowns und im anschließenden Wechselbetrieb bis zu den Sommerferien über die digitalen Plattformen mebis und padlet, über Emailkontakt, über Videokonferenzen und Telefonkontakt weiterhin mit Aufgaben und Lernmaterialien versorgt.
Die Martin-Kneidl-Grundschule und das Gymnasium Grünwald waren im Vergleich zu anderen Schulen in Bayern deshalb auch gut vorbereitet auf die bisher nie erlebte und erprobte Systemumstellung. Auch Kinder in prekären Lebenssituationen in Grünwald konnten durch die Lehrkräfte begleitet werden, die anfallende Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufssparten funktionierte für Kinder im Grundschulalter durch enormen Einsatz der Lehrkräfte sehr gut.

Mit Schulstart zum Schuljahr 2020/2021 besteht an beiden örtlichen Schulen gemäß ihrem staatlichen Auftrag Regelbetrieb auf Basis des gültigen Rahmen-Hygieneplans des bayerischen Kultusministeriums, in der Fassung vom 02.09.2020.

Es gilt Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, Abstandhalten, Händewaschen, was sogar durch Waschbecken in jedem Klassenzimmer niederschwellig möglich ist.

Zudem finden an beiden Schulen Pausen für die Klassen bzw. Jahrgangstufen in getrennten Pausenbereichen statt. Weitere Hygienemaßnahmen für die Unterrichts- und Pausenorganisation wurden in den schulischen Hygienekonzepten geregelt.

Eine gute Durchlüftung der Klassen- und Fachräume gelingt durch offene Balkon- und Terrassentüren am Gymnasium Grünwald bzw. offene Fenster an der Martin-Kneidl-Grundschule. Um in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr gering zu halten, werden in den Pausen die Räume stoßgelüftet.

Vom Einsatz teurer HEPA-Filter in großen Mengen, die vorrangig und sinnvoll im OP-Bereich von Krankenhäusern eingesetzt werden, wird von Seiten beider Schulleitungen abgeraten. Der effektive Einsatz der Geräte zur Eindämmung des Infektionsgeschehens im Klassenzimmer ist nicht umfänglich und überzeugend belegt. Zudem besteht an beiden Schulen ein funktionierendes Lüftungskonzept gemäß den Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamts.

Der Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/21 wird in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen nach einem Drei-Stufen-Plan der bayerischen Staatsregierung organisiert, der sich an den Werten der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis orientiert. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten möglichst viel Präsenzunterricht erhalten.
Der Plan unterscheidet folgende Szenarien, die sich jeweils unterschiedlich auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Gestaltung des Unterrichts auswirken:

Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner
Hier findet Regelbetrieb unter Beachtung des Hygieneplans statt. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auf dem gesamten Schulgelände. Im Klassenzimmer können Schülerinnen und Schüler die Maske am Sitzplatz abnehmen.

Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 - < 50 pro 100.000 Einwohner
Die Schülerinnen und Schüler werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.

Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner
Ab Stufe 3 wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer wiedereingeführt. Dies bedeutet, dass die Klassen in aller Regel geteilt und die beiden Gruppen zeitlich befristet im wöchentlichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht unterrichtet (Wechselbetrieb) werden. Darüber hinaus ist das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen verpflichtend.

Die bei den einzelnen Stufen genannten Schwellenwerte lösen nicht automatisch die genannten Veränderungen aus, sondern sind als Orientierungshilfe für das zuständige Gesundheitsamt gedacht, das über die jeweiligen Stufen in Abstimmung mit der Schulaufsicht entscheidet.
Wesentlich für die Schulleitungen an den beiden staatlichen Schulen Grünwalds sind die Richtlinien und Vorgaben des Kultusministeriums zur Maskenpflicht im Unterricht. Durch die Maskenpflicht während des Unterrichts oder Aussetzen der Maskenpflicht im Unterricht kann je nach Infektionsgeschehen die Ansteckungsgefahr eingedämmt werden.

Auch wenn das Maskentragen während des Unterrichts, das momentan für die Grünwalder Schulen als Landkreisschulen aufgehoben wurde, vor allem für die Lehrkräfte anstrengend ist, bietet die Maske während des Unterrichts wesentlich mehr Schutz vor Ansteckung als Plexiglas-Trennwände. Zudem basiert der Unterricht auf kooperative Lernformen, auf dynamische Arbeitsorganisation im Verlauf eines Unterrichtsszenarios; reiner Frontalunterricht ist heutzutage und an den Schulen in Grünwald im bestehenden Regelbetrieb nicht das vorrangige Unterrichtsformat.

Aufgrund nicht nachgewiesener Effektivität im Klassenzimmer wird deshalb auch von dieser Anschaffung abgeraten.

Am Gymnasium Grünwald wird ein Pilotversuch vorbereitet, sog. CO2-Ampeln in verschiedenen Räumen aufzustellen, die die Effektivität der Meldung zum Lüften prüfen. Sollten sich die förderfähigen CO2-Ampeln im Testeinsatz bewähren, wird über einen flächendeckenden Einsatz der Ampeln in allen Klassen- und Fachräumen nachgedacht.

Viel wesentlicher und hilfreicher für uns Schulleitungen ist die konstruktive Unterstützung der Eltern unserer Schüler bei der Einhaltung der Hygieneregeln auch im privaten Bereich.

Nur durch Abstandhalten, durch konsequentes Maskentragen und entsprechendes Händewaschen sowie Kontaktminimierung nichtnotwendiger privater Aktivitäten und im außerschulischen Alltag können Kinder, Eltern sowie alle Bürgerinnen und Bürger Grünwalds gemeinsam einen wichtigen Beitrag leisten, die COVID-19-Pandemie in Grünwald einzugrenzen.

Aufgrund der Sachvorträge der Verwaltung, der Schulleitung des Gymnasiums Grünwald und der Stellungnahme des Elternbeirates der Martin-Kneidl-Grundschule sowie der anschließenden Diskussion wird einstimmig über nachfolgende Beschlussvorschläge abgestimmt.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

1. Nach Rücksprache mit den Schulleitungen des Gymnasiums Grünwald und der Martin-Kneidl-Grundschule sowie aufgrund der Stellungnahme des Elternbeirates der Martin-Kneidl-Grundschule von einer Anschaffung von Plexiglas-Trennwänden abzusehen.

2. Nach der erfolgten Sachverhaltsdarstellung und anschließenden Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt von der Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten mit Hepa-Filtern abzusehen.

Die Verwaltung wird zunächst mit der weiteren Prüfung eines möglichen Einsatzes von mobilen Luftfiltergeräten mit Hepa-Filtern in den Schulen sowie den Kindertagesstätten beauftragt.

Bei der Prüfung sollen die Stellungnahmen der Schulleitungen sowie der Elternbeiräte miteinbezogen werden, insbesondere sind die Lautstärke der Geräte und eine dadurch bedingte Störung des Unterrichtes zu prüfen.

Eine entsprechende Stellungnahme des Kultusministeriums diesbezüglich ist einzuholen.

Des Weiteren ist eine mögliche Beteiligung des Freistaates Bayern in Form der Teilnahme an Förderprogrammen zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2020 11:55 Uhr