Anfrage Gemeinderatsmitglied Kruse;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemeinderatsmitglied Kruse fragt an, wann und ob dieses
Jahr eine Bürgerversammlung in der Gemeinde Grünwald stattfindet.
1. Bürgermeister Neusiedl erläutert, dass grundsätzlich gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 1 GO jährlich eine Bürgerversammlung stattfinden muss. Hierzu hat die Gemeinde Grünwald schriftlich bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes München nachgefragt, unter welchen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen eine Bürgerversammlung stattfinden muss.
Das Landratsamt München hat ihrerseits diese Anfrage an das Innenministerium weitergeleitet.
Grundsätzlich soll der gesetzliche eingeräumte Zeitraum (Kalenderjahr) zur Einberufung der Bürgerversammlung möglichst ausgeschöpft werden, um das Infektionsgeschehen abwarten zu können, in der Hoffnung, dass sich dieses verringert und auf niedrigem Niveau stabilisiert.
Datenstand vom 21.10.2020 11:55 Uhr