Grünwalder Freizeitpark GmbH, Beteiligungsbericht 2019;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Kämmerer Bader erläutert, dass aufgrund Art. 94 der Bayer. Gemeindeordnung (GO) Formalvorschriften bezüglich der gemeindlichen Unternehmen zu beachten seien. Sie erfordern unter anderem die Erstellung eines Beteiligungsberichtes und dessen Vorlage an den Gemeinderat. Gehören also der Gemeinde Anteile an einem Unternehmen in Privatrechtsform, so muss die Gemeinde unter anderem einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung erstellen, wenn ihr mindestens der 20-igste Teil der Unternehmensanteile gehört.

Der Bericht muss insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

Ferner muss die Gemeinde ortsüblich (also durch amtliche Bekanntgabe im Isar-Anzeiger) darauf hinweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann. Die Verwaltung wird diesen Hinweis nach der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat veranlassen.

Kämmerer Bader bezieht sich auf den mit der Einladung verschickten Beteiligungsbericht 2019 und ergänzt, dass sich die Bilanzsumme für das Jahr 2019 auf ………        1.238.619,22 
beläuft. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2019 sei entsprechend dem Jahresabschluss 2019 der Grünwalder Freizeitpark GmbH erstellt worden. Der Gemeinderat hat (vorbehaltlich des Beschlusses vom 29.09.2020) die Gesellschafterversammlung der Grünwalder Freizeitpark GmbH ermächtigt, den Jahresabschluss 2019 festzustellen und die Geschäftsführung sowie den Verwaltungsrat der GFZP zu entlasten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einstimmig  dem Beteiligun gsbericht 2019 der Grünwalder Freizeitpark GmbH zu und beauftragt die Verwaltung diesen ortsüblich im Isar-Anzeiger zu jedermanns Einsicht bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2020 11:55 Uhr