Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 nach örtlicher Prüfung (Art. 102 Abs. 3 GO);


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 17.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Kämmerer Bader bezieht sich auf die Vorlage der Jahresrechnung 2019 im Gemeinderat am 30. Juni 2020 (GRB öffentlich Nr. 28).

Dabei seien die einzelnen Bestandteile der Haushaltsrechnung, die Herkunft der Einnahmen und die Verwendung der Ausgaben erläutert worden. Summarisch handelt es sich dabei um

Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im VerwaltungsHH. i. H. v.        233.204.486,41 €
Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im VermögensHH. i. H. v.        40.519.827,39 €
sonach gesamt        273.724.313,80 €

I. Örtliche Vorprüfung durch die Sachverständige Frau Brigitte Scherer:

Nach Bekanntgabe der Jahresrechnung sind umfangreiche Vorprüfungen durch die vom Gemeinderat beauftragte Sachverständige, Frau Brigitte Scherer, erfolgt. Das Kassenwesen ist geordnet, fast alle gewährten Skonti sind in Abzug gebracht und die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden eingehalten. Die Einnahmen und Ausgaben waren begründet und belegt und die Jahresrechnung ist ordnungsgemäß aufgestellt worden. Sie empfiehlt dem Gemeinderat nach örtlicher Prüfung die Jahresrechnung gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und zu entlasten.

II. Örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss:

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat sich unter Vorsitz von Herrn
2. Bürgermeister Stephan Weidenbach in sechs Sitzungen am 10.06., 29.07., 23.09., 08.10., 21.10., und 29.10.2020 von der Richtigkeit der Jahresrechnung überzeugt. Der Ausschuss hat überprüft, dass alle Anregungen und Erinnerungen von Frau Scherer von der Verwaltung erledigt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Betätigungsprüfung auch die gemeindlichen Gesellschaften geprüft. Das durch die Kämmerei vorgestellte Ergebnis der Gemeinde Grünwald hat sich durch die örtliche Vorprüfung durch Frau Scherer und durch die Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht mehr verändert.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit gesamt        273.724.313,80 €
festzustellen und zu entlasten.







III. Vorprüfung der Jahresrechnung 2020 durch Frau Scherer:

Die Verwaltung empfiehlt Frau Scherer für die Vorprüfung der Jahresrechnung 2020, wieder zu beauftragen.

Herr 1. Bürgermeister Neusiedl nimmt an der Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung der Jahresrechnung 2019 nicht teil.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

1.   die Jahresrechnung 2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit gesamt        273.724.313,80 €
festzustellen und

2. die Entlastung der Verwaltung.

3. Frau Scherer mit der Vorprüfung der Jahresrechnung 2020 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Protokollerklärung von Gemeinderätin Reinhart-Maier: Obwohl ich als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses für die Empfehlung an den Gemeinderat gestimmt habe, stimme ich heute gegen die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019. Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens die Berechnung der Fahrtkostenpauschale für den Bürgermeister. Ich hatte gehofft, dass die rechtlichen Vorgaben über die Pauschalierung der Fahrkosten auch in Grünwald zum Tragen kommt und dementsprechend mein Antrag vom 8. Oktober 2020 zeitnah behandelt wird. Das ist bis jetzt leider nicht geschehen. Bei einem weiteren Prüfungsfall ging es um eine unparteiische Regelung für die Aufmerksamkeiten bei runden Geburtstagen der Mitglieder des Gemeinderates. Mir wurde versichert, dass das von mir angesprochene Versäumnis sofort nachgeholt wird. Leider ist das bis heute nicht passiert. Das mögen finanzielle Kleinigkeiten bei dem zu genehmigenden Rechnungsergebnis in dreistelliger Millionenhöhe sein. Es geht mir bei der Fahrkostenpauschale um die Einhaltung einer Rechtsverordnung, die für jeden Bürgermeister gilt und umzusetzen ist. Bei dem zweiten Punkt geht es um Fairness und Gleichbehandlung bei den Ehrungen von Gemeinderatsmitgliedern. Wir sind kein privates Wirtschaftsunternehmen, sondern eine durch Steuergelder finanzierte öffentlich-rechtliche Institution. Als solche sind wir gehalten rechtsstaatliche Prinzipien auf jeder Ebene ausnahmslos einzuhalten. Der 2. Bürgermeister Weidenbach ermahnte die Gemeinderätin Reinhart-Maier mehrmals, keine vertraulichen Sachverhalte aus einer nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates offenzulegen. Dies sei nach der Gemeindeordnung nicht erlaubt.

Datenstand vom 10.12.2020 21:13 Uhr