Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019 nach örtlicher Prüfung (Art. 102 Abs. 3 GO);
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) | Sitzung des Gemeinderates | 17.11.2020 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben im VermögensHH. i. H. v. 40.519.827,39 €
sonach gesamt 273.724.313,80 €
2. Bürgermeister Stephan Weidenbach in sechs Sitzungen am 10.06., 29.07., 23.09., 08.10., 21.10., und 29.10.2020 von der Richtigkeit der Jahresrechnung überzeugt. Der Ausschuss hat überprüft, dass alle Anregungen und Erinnerungen von Frau Scherer von der Verwaltung erledigt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat im Rahmen der Betätigungsprüfung auch die gemeindlichen Gesellschaften geprüft. Das durch die Kämmerei vorgestellte Ergebnis der Gemeinde Grünwald hat sich durch die örtliche Vorprüfung durch Frau Scherer und durch die Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht mehr verändert.
festzustellen und zu entlasten.
Beschluss
festzustellen und
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Protokollerklärung von Gemeinderätin Reinhart-Maier:
Obwohl ich als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses für die Empfehlung an den Gemeinderat gestimmt habe, stimme ich heute gegen die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019. Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens die Berechnung der Fahrtkostenpauschale für den Bürgermeister. Ich hatte gehofft, dass die rechtlichen Vorgaben über die Pauschalierung der Fahrkosten auch in Grünwald zum Tragen kommt und dementsprechend mein Antrag vom 8. Oktober 2020 zeitnah behandelt wird. Das ist bis jetzt leider nicht geschehen. Bei einem weiteren Prüfungsfall ging es um eine unparteiische Regelung für die Aufmerksamkeiten bei runden Geburtstagen der Mitglieder des Gemeinderates. Mir wurde versichert, dass das von mir angesprochene Versäumnis sofort nachgeholt wird. Leider ist das bis heute nicht passiert.
Das mögen finanzielle Kleinigkeiten bei dem zu genehmigenden Rechnungsergebnis in dreistelliger Millionenhöhe sein. Es geht mir bei der Fahrkostenpauschale um die Einhaltung einer Rechtsverordnung, die für jeden Bürgermeister gilt und umzusetzen ist. Bei dem zweiten Punkt geht es um Fairness und Gleichbehandlung bei den Ehrungen von Gemeinderatsmitgliedern. Wir sind kein privates Wirtschaftsunternehmen, sondern eine durch Steuergelder finanzierte öffentlich-rechtliche Institution. Als solche sind wir gehalten rechtsstaatliche Prinzipien auf jeder Ebene ausnahmslos einzuhalten.
Der 2. Bürgermeister Weidenbach ermahnte die Gemeinderätin Reinhart-Maier mehrmals, keine vertraulichen Sachverhalte aus einer nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates offenzulegen. Dies sei nach der Gemeindeordnung nicht erlaubt.