Förderprogramm Umweltschutz; Fördermodul Dachbegrünung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.01.2021 ö 9

Sachverhalt

Im Rahmen des Förderprogrammes Umweltschutz wird auch die Anlage von Gründächern gefördert. Die Gemeinde Grünwald gewährt einen Zuschuss für die freiwillige Neuanlage oder für die Sanierung bestehender Extensivgründächer in Höhe von 50% der zuschussfähigen Kosten, maximal jedoch 25,- €/m². Die Fördersumme ist auf maximal 3.000,- € pro Anwesen begrenzt.

Als Fördervoraussetzung wird in den aktuellen Förderrichtlinien außerdem eine Mindestsubstratschichtdicke von 10 cm festgelegt.

Bauweisen von Gründächern

In den letzten Jahren wurden verschiedene Techniken entwickelt, um extensive Dachbegrünungen herzustellen. Die Verfahren reichen von der Direktbegrünung offenporiger Steinplattenbeläge über das Verlegen von vorbepflanzten Textil-Substrat-Bahnen bis zum Aufbringen und Bepflanzen einer „konventionellen“ Substratschüttung unterschiedlicher Stärke. Zusätzlich gibt es Sonderformen, wie den Einbau von begrünten Kunststoffkassetten oder die Anlage von Retentionsdächern mit integriertem zusätzlichem Wasserspeicher.

Nicht alle der genannten Bauweisen beinhalten einen Substratschichtaufbau in der bisher festgelegten Stärke von 10 cm. Insbesondere die Verfahren zur Begrünung mit Matten und Fertigteilmodulen erreichen diese Schichtstärken häufig nicht. Sie werden aber gerne z.B. bei der Begrünung von Garagendächern eingesetzt.

Trotz der geringeren Aufbaustärke sind die meisten dieser Dachbegrünungsarten in der Lage, wichtige ökologische Funktionen eines Gründaches (Bereitstellung von Grünflächen, Wasserrückhalt, Verbesserung der Gebäudedämmung und des Kleinklimas) zu übernehmen, wenn auch nicht alle in der gleichen Qualität. Große Unterschiede liegen zum Beispiel in der Wasserspeicherfähigkeit und in der Art der Bepflanzung. Hier reicht die Spannbreite beim Extensivgründach von der reinen Moosbedeckung bis zum Aufbau von artenreichen Sedum-Gras-Kraut-Bepflanzungen. Die Wasserrückhaltefähigkeit variiert zwischen < 20 und bis zu 50 l/m² (siehe Anlage). Zu berücksichtigen ist auch, dass sogar eine eher schlichte Begrünungsart wie das reine Moosdach durch die Eigenschaft des Mooses, Feinstaub aus der Luft zu filtern und zu verstoffwechseln, eine zusätzliche positive Wirkung auf die Luftqualität hat. Der Substrataufbau alleine entscheidet damit nicht über die ökologische Leistungsfähigkeit eines Gründaches.

Weiterhin ist zu bedenken, dass bei einigen heute gebräuchlichen Verfahren, wie der Begrünung mit fertig bepflanzten Kunststoffmodulen, zusätzlich Stoffe zum Einsatz kommen, welche unter Umständen als Mikroplastik mit dem Niederschlagswasser ausgewaschen und in die Kanalisation/ Versickerung weitergeleitet werden können. Konkrete Untersuchungen hierzu liegen nicht vor.

Aus den aufgeführten Gründen empfiehlt das Umweltamt die Festlegung einer gestaffelten Förderung für die unterschiedlichen Bauweisen. Die fest vorgegebene Aufbaustärke wird durch bestimmte Mindestanforderungen ersetzt, die das Gründach erfüllen muss. Dadurch wird die Förderung verschiedenster Gründachsysteme ermöglicht und damit grundsätzlich eine breitere Bezuschussung.

Vorschlag der Verwaltung:

Fördersatz
Gegenstand/ Bauweise
50,00%
bzw. maximal 25,00 €/m²
  • Artenreiche Extensivgründächer in flächenhafter Bauweise
    (i.d. Regel auf Substratschüttung oder als Textil-Substrat-System)
  • Wasserrückhaltekapazität ≥ 30 l/m²
  • Verwendung standortgerechter Gräser, Kräuter und Stauden
  • Retentionsdächer

20,00%
bzw. maximal 10,00 €/m²
  • Dachbegrünungen in Fertigteil-Modulbauweise (z.B. Kunststoffkassetten), Dächer mit reiner Moos- oder Moos-Sedum-Begrünung
  • Wasserrückhaltekapazität ≥ 20...30 l/m²



Grundsätzliche Fördervoraussetzungen:

  • Planung und Ausführung entsprechen den Dachbegrünungsrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
  • Die Wasserrückhaltefähigkeit des Daches beträgt mindestens 20 l/m²
  • Es werden mindestens 5 verschiedene Pflanzenarten angepflanzt
  • Die begrünte Fläche (im Verbund) hat eine Größe von mindestens 10 m²
  • Intensivbegrünungen und punktuelle, kleinflächige Begrünungen (z.B. Pflanztröge) werden nicht bezuschusst
  • Bei Modul-/ Kassettensystemen ist die Verwendung von Recyclingkunststoff vorgeschrieben
  • Der Einsatz von Torf ist aus ökologischen Gründen (Moorschutz) untersagt
  • Als Dachabdichtung/ Wurzelschutz dürfen nur biozidfreie Materialien zum Einsatz kommen

Alle weiteren Fördervorgaben bleiben bestehen.

Die Förderung von Dachbegrünungsmaßnahmen nach den geänderten Fördervorgaben kann rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat eine Empfehlung auszusprechen, den Änderungsvorschlag für das Fördermodul Dachbegrünung anzunehmen und der Einarbeitung in die Förderrichtlinie zuzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Änderungsvorschlag für das Fördermodul Dachbegrünung an und stimmt der Einarbeitung in die Förderrichtlinien zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2021 11:03 Uhr