Antrag auf Redezeitbegrenzung und Änderung der Tagesordnung bei Bürgerversammlungen; Antrag Christian Geigle vom 03.11.2020 zur Bürgerversammlung am 10.11.2020;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö 8

Sachverhalt

Herr Christian Geigle beantragt in der Bürgerversammlung vom 10.11.2020, bei künftigen Bürgerversammlungen die Redezeit für die Berichte des 1. Bürgermeisters, der Polizei, der Feuerwehr und (gegebenenfalls) des Landrates zu begrenzen, und zwar für den Bericht des Bürgermeisters auf 30 Minuten, für die anderen Redner auf 15 Minuten.

Zusätzlich beantragt Herr Geigle bei künftigen Bürgerversammlungen, dass die Tagesordnung dahingehend umgestellt werden soll, dass nach der Begrüßung durch den 1. Bürgermeister zunächst die eingegangenen Anträge der Bürgerinnen und Bürger behandelt werden. Im Anschluss folgen die Berichte des 1. Bürgermeisters, der Polizei, der Feuerwehr und gegebenenfalls des Landrates.

Die Gemeinde Grünwald kann durch eine Satzung nach Art. 23 Satz 1 GO die Redezeit für alle Teilnehmenden (Gemeindebürger, Gemeindeangehörige und Redner) beschränken. Diese Satzung darf aber nicht die Befugnisse des 1. Bürgermeisters als Versammlungsleiter (Art. 18 Abs. 3 Satz 3 GO) einschränken. Hierzu führt der Kommentar von Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke unter RdNr. 5 zu Art. 18 GO aus, dass weder der Bürgerversammlung selbst, noch dem Gemeinderat, die Befugnis zusteht, dem 1. Bürgermeister eine Redezeitbeschränkung aufzuerlegen. In der Satzung kann eine allgemeine Redezeit für alle Teilnehmenden festgelegt werden.

Die Tagesordnung einer Bürgerversammlung bestimmt der 1. Bürgermeister gemäß Art. 46 Gemeindeordnung analog. Die Tagesordnung darf gemäß Art. 18 Abs. 3 Satz 2 GO nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben, die sich auf den eigenen Wirkungskreis (Art. 7 GO), sowie den übertragenen Wirkungskreis (Art. 8 GO) erstrecken. Eine Erörterung allgemeiner politischer Fragen muss vom Versammlungsleiter unterbunden werden; ebenso rein parteipolitische Grundsatzdebatten, die keinen Bezug zu Gemeindeangelegenheiten haben. (vgl. Kommentar Hölzl/Hien/Huber RdNr. 4 zu Art. 18 GO) Die Bürgerinnen und Bürger können zwar Anträge für die Behandlung in der Bürgerversammlung stellen, dem Versammlungsleiter obliegt aber die Gestaltung des Verfahrens in der Bürgerversammlung. (vgl. Kommentar Hölzl/Hien/Huber Erl.6 zu Art. 18 GO und Gerichtsurteil VGH BaWü vom 03.01.1991)

Der 1. Bürgermeister muss sich bei der Einladung zur Bürgerversammlung und der Festsetzung der Tagesordnung an Recht und Gesetz halten. Dem 1. Bürgermeister obliegt als Versammlungsleiter die Reihenfolge der Tagesordnung.

In der Gemeinde Grünwald wurde bereits unter den 1. Bürgermeistern Rieger und Lindner seit Jahrzehnten der gleiche Ablauf der Tagesordnung und der Redezeit in der Bürgerversammlung praktiziert. Der Ablauf der Tagesordnung und die Redezeit ist aus diesem Grund eingebürgert, hat sich bewährt und sollte nach einhelliger Meinung der Verwaltung weiterhin so belassen werden.

In der Bürgerversammlung am 10. November 2020 hat sich 1. Bürgermeister Neusiedl speziell wegen Corona dazu entschlossen, den Tätigkeitsbericht der Gemeinde Grünwald und die Berichte der Freiwilligen Feuerwehr Grünwald sowie der Polizeiinspektion Grünwald im Isaranzeiger abdrucken zu lassen, damit die Berichte nicht in der Bürgerversammlung vorgetragen werden müssen.

Der Gemeinderat hat darüber zu entscheiden, ob eine Satzung über die Abhaltung einer Bürgerversammlung (Bürgerversammlungssatzung) gemäß Art. 23 Satz 1 GO erlassen werden soll.

Gemeinderatsmitglied Reinhart-Maier regt an, ob die Möglichkeit besteht, dass bei zukünftigen Bürgerversammlungen gewisse Institutionen wie z. B. die Nachbarschaftshilfe oder das BRK usw. einen Informationsstand zur Präsentation ihrer Arbeit aufstellen dürfen.

1. Bürgermeister Neusiedl erwidert, dass die Anregung bei der Vorbereitung zur nächsten Bürgerversammlung diskutiert wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Grünwald sieht davon ab, eine Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen (Bürgerversammlungssatzung) zu erlassen und darin eine Redezeitbegrenzung und eine Änderung der Tagesordnung zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2021 15:53 Uhr