Beantwortung Anfragen Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld, GR öffentlich am 09.02.2021, TOP Nr. 111;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Stromkosten Straßenbeleuchtung:

Bei der HH-Stelle 67000.6380 (Stromkosten für Straßenbeleuchtung) bittet GR-Mitglied Zeppenfeld um eine Übersicht des Stromverbrauchs und einen Vergleich zu den Vorjahren (vor der Umstellung auf LED). 

Antwort:

Jahr
Stromkosten
Verbrauch kw / Einzelpreis
2014 (vor LED)
85.890,-- €
473.830      /  0,18 €
2018
75.472,-- €
371.439      /  0,20 €
2019
70.814,- €
327.590      /  0,21 €
2020
64.520,-- €
267.405      /  0,24 €

Seit der Umstellung auf LED gehen sowohl die Kosten für Strom als auch die Verbrauchswerte kontinuierlich runter, obwohl die Stromkosten ständig steigen. 


Stromkosten der Photovoltaikanlagen:

Einige Mitglieder des Gemeinderates möchten wissen, um welche Kosten es sich bei der HH-Stelle 81010.5402 (Stromkosten für den Betrieb der Photovoltaikanlagen) genau handelt. 

Antwort:

Auf der HH-Stelle 81010.5402 sind die Stromkosten der Gemeindewerke Oberhaching für den Betrieb der Photovoltaikanlagen für das Projekt „Haus der Begegnung“ abgebildet. Dies betrifft die Photovoltaikanlagen auf den Mietshäusern in der Von-Ranke-Str. 5, der Johann-Einhauser-Str. 5 und den beiden Häusern in der Bergheimstr. 1 u. 3.


Kostenerstattung Straßenreparaturen durch Staatliches Bauamt Freising:

GR-Mitglied Brauner möchte gerne wissen, ob für 2021 keine Erstattungen des Staatlichen Bauamtes Freising für die Sanierung der Südlichen Münchner Straße etc. vorgesehen sind – betrifft die HH-Stelle 63000.1610.

Antwort:

Für die Wiederherstellung der Oberflächen in der Südlichen Münchner Straße nach Grabungen durch die Verlegung von Geothermieleitungen gab es keine Rückerstattungen durch den Freistaat, da dieser Straßenabschnitt erst vor 16 Jahren unter Kostenbeteiligung des Freistaates saniert worden ist. 

Staatsstraßen haben einen anderen Straßenaufbau und sind dadurch langlebiger, eine Kostenbeteiligung für solche „jungen“ Straßen durch den zuständigen Straßenbaulastträger wird immer abgelehnt. Für die Straßensanierungen der Tölzer Straße (insbes. Entwässerungseinrichtungen / Schächte) hat sich der Freistaat an den Kosten in 2018 beteiligt, genauso wie bei der Sanierung der Oberhachinger Straße (Kreisstraße M11) in 2019.

Datenstand vom 29.09.2021 10:19 Uhr