Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2020 auf Änderung der Geschäftsordnung; hier: Prüfauftrag des Gemeinderates vom 23.02.2021 öffentlich Nr. 121;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Fraktion B90 / Grüne beantragt mit Schreiben vom 25.11.2020 die Geschäftsordnung § 12 RA wie folgt zu ergänzen:

Nach Abschluss der Prüfungsvorgänge wird ein Bericht für den Gemeinderat verfasst, der in öffentlicher Sitzung zu behandeln ist.

Nur Prüfungsvorgänge, die der Geheimhaltung nach Art. 52 GO Abs. 2 unterliegen, sind in nichtöffentlicher Sitzung zur Kenntnis zu bringen.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 23.02.2021 beauftragt, in Bezug auf die Erstellung eines Prüfberichtes für den Gemeinderat mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes München in Verbindung zu treten, um eindeutige Rechtssicherheit zu habe (GR-Beschluss öffentlich vom 23.02.2021 # 121).

Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes München hat sich wie folgt dazu geäußert:

Der Gemeinde bleibt es unbenommen einen Prüfbericht öffentlich im Gemeinderat darzulegen. Diesbezüglich käme es darauf an, ob die Sitzungen des RPA öffentlich erfolgen.

Dieser tagt zwar i. d. R. nichtöffentlich und das Gebot der Öffentlichkeit gem. Art. 52 GO gilt bei ihm als beratenden Ausschuss auch nicht unmittelbar. Ausgeschlossen ist die Zulassung der Öffentlichkeit jedoch nicht per se, sondern ist wie der sonstige Geschäftsgang der Gemeinde in der GeschO regelbar. Klarstellend wäre es daher ggf. sinnvoll, eine entsprechende Festlegung (öffentlich oder nichtöffentlich) in die GeschO aufzunehmen. Soweit danach künftig die Öffentlichkeit der Sitzungen vorgesehen wäre, würde sich die Prüfung des Ausschluss der Öffentlichkeit gem. Art. 52 Abs. 2 GO in den RPA vorverlagern und bei jedem einzelnen Prüfgegenstand wäre zu entscheiden, ob die Öffentlichkeit ggf. auszuschließen ist. 

Da ein solches Vorgehen extrem fehleranfällig sein könnte und die eigentliche Prüfaufgabe der Rechnungen zudem erschweren dürfte, wird diesseits die Tagung des RPA in öffentlicher Sitzung nicht empfohlen.

Es steht aber letztlich im Ermessen der Gemeinde dies dennoch so zu beschließen.

Hinsichtlich der Erstellung eines Berichtes durch den RPA ist festzustellen, dass ein solcher nach § 12 Abs. 2 der GeschO schon jetzt verpflichtend zu erstellen ist. Im Grunde beantragt Frau Reinhart mithin nichts anderes als das bereits Geregelte und dieser dementsprechend bisher erstellte Bericht sollte auch in der von der Gemeinde dargelegten Umsetzung die gesetzlichen Vorgaben widerspiegeln.

Die bereits bisher für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erstellte Sitzungsvorlage kann als Bericht i. S. v. § 12 der GeschO verstanden werden und ist mithin als dahingehend ausreichend zu erachten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der ausführlichen Stellungnahme des Landratsamtes München und nach eingehender intensiver Diskussion, die Geschäftsordnung zu § 12 Rechnungsprüfungsausschuss nicht zu ändern.

Damit ist der Antrag der Fraktion B90 / Grüne vom 25.11.2020 zur Änderung des § 12 der Geschäftsordnung erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 9

Datenstand vom 29.09.2021 10:19 Uhr