Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kruse aus der GR-Sitzung vom 18.05.2021;
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) | Sitzung des Gemeinderates | 29.06.2021 | ö | 13.2 |
Sachverhalt
GR-Mitglied Kruse hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 angefragt, ob die zuständige Polizeiinspektion Grünwald darauf hinweisen könnte, dass insbesondere im Bereich der Aurikel- und Anemonenstraße laufend Autos auf den Bürgersteigen parken.
In der Aurikel- und Anemonenstraße handelt es sich um keinen Gehweg, sondern lediglich um einen Seitenstreifen. Unter einem „Seitenstreifen" ist entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße zu verstehen, der befestigt oder unbefestigt sein kann. Gemäß § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen. Es liegt hier kein Verstoß gegen die StVO vor.
Datenstand vom 29.09.2021 09:41 Uhr