Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Kruse aus der GR-Sitzung vom 18.05.2021;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2021 ö 13.2

Sachverhalt

GR-Mitglied Kruse hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.05.2021 angefragt, ob die zuständige Polizeiinspektion Grünwald darauf hinweisen könnte, dass insbesondere im Bereich der Aurikel- und Anemonenstraße laufend Autos auf den Bürgersteigen parken. 

In der Aurikel- und Anemonenstraße handelt es sich um keinen Gehweg, sondern lediglich um einen Seitenstreifen. Unter einem „Seitenstreifen" ist entsprechend der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 StVO der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße zu verstehen, der befestigt oder unbefestigt sein kann. Gemäß § 12 Abs. 4 StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen. Es liegt hier kein Verstoß gegen die StVO vor.

Datenstand vom 29.09.2021 09:41 Uhr