Die CSU-Fraktion stellt den Antrag, einen Betrag von 250.000,00 € für eine Soforthilfe für eine von der jetzigen Hochwasserkatastrophe betroffenen Gemeinde als Soforthilfe zur Verfügung zu stellen.
Die CSU-Fraktion favorisiert die Gemeinde Schönau am Königssee im schwer betroffenen Landkreis Berchtesgaden.
Grundsätzlich ist gemäß Art. 75 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO) die Verschenkung von Gemeindevermögen unzulässig.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes München hat der Gemeinde Grünwald schriftlich mitgeteilt, dass mit der Gewährung von Spenden äußerst zurückhaltend umzugehen ist. Eine Katastrophenhilfe kann aber unter die Erfüllung von Gemeindeaufgaben ausnahmsweise fallen, wenn es sich um eine Gemeinde mit örtlichem Bezug handelt.
Vor diesem Hintergrund rät die Kommunalaufsicht, an eine Gemeinde zu spenden, die vergleichbar wie im Jahr 2016 der Landkreis Rottal-Inn als Teil des Freistaates Bayern ein Mindestmaß an örtlichem Bezug aufweist sowie außergewöhnlich betroffen ist.
Auch teilt die Kommunalaufsicht des Landratsamtes München mit, dass eine solche Spende der Höhe nach angemessen sein und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zur finanziellen Situation der jeweiligen Gemeinde stehen muss. Bei einer Begrenzung auf 250.000,00 Euro dürften diese Voraussetzungen laut Kommunalaufsicht bei der Gemeinde Grünwald vorliegen.
Die Gemeinde Grünwald hat im Zuge der Hochwasserhilfe bereits im Jahr 2002 die Gemeinde Müglitztal in Sachsen mit 100.000,00 €, im Jahr 2013 die Gemeinde Niederalteich in Niederbayern mit 200.000,00 € und im Jahr 2016 den Landkreis Rottal-Inn in Niederbayern mit 250.000,00 € unterstützt.
GR-Mitglied Reinhart-Maier stellt den Antrag, die Höhe der Hochwasserhilfe auf 300.000,00 € zu erhöhen.