Gemeindliches Wohnhaus Hirtenweg 1; Energetische Sanierung; Genehmigung;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Grünwald hat das Wohnhaus Hirtenweg 1 im Jahr 2013 erworben. In den vergangenen Jahren wurden bereits verschiedene Bereiche saniert, jedoch hat sich der bauliche Zustand verschlechtert. Neben den Balkonen sind Fenster, Türen und Holzbauteile erneuerungsbedürftig. Eine erste Begehung hat ergeben, dass die energetische Sanierung dringend erforderlich ist.
Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten: Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes, Ausschreibung der Leistungen, Vergabe und die Umsetzung.
Ein Angebot für die Planung und Bauüberwachung liegt vom Architekturbüro Völkner (Honorarzone III Mitte, Umbauzuschlag 30%, Nebenkosten 5%) bereits vor.
Die erste Kostenschätzung für die energetische Sanierung liegt hier bei 1.051.000,00 € Brutto.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstellen 88000.9420 einzuplanen.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt dem Vortrag der Verwaltung und beschließt die Energetische Sanierung des gemeindlichen Wohnhauses Hirtenweg 1 und die zugehörige Kostenschätzung in Höhe von 1.051.000,00 € zu genehmigen. Das Architekturbüro Völkner wird mit der Planung und Bauüberwachung (Honorarzone III Mitte, Umbauzuschlag 30%, Nebenkosten 5%) beauftragt, dabei ist die Erfordernis der Dachdämmung (Geschossdecke über der letzten Ebene mit Aufenthaltsräumen) zu prüfen.
Weiterhin ist bei der Sanierung darauf zu achten, dass der Stil des Bestandsgebäudes hinsichtlich der Materialität (bestehende Holzelemente sollten bleiben) gewahrt bleibt.
Der Bauausschuss wird ermächtigt die weiteren Beschlüsse zur Umsetzung der energetischen Sanierung zu fassen.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2022 auf der Haushaltsstelle 88000.9420 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.09.2021 08:09 Uhr