Beantwortung der Anfrage von GR-Mitglied Reinhart-Maier im Ausschuss für Planung und Entwicklung vom 10. Dezember 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.01.2021 ö informativ 11.1

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Entwicklung am 10. Dezember 2020 wurde von GR-Mitglied Reinhart-Maier angefragt, ob ein im sog. Vorgartenbereich errichteter Pool auf einem Grundstück in der Nibelungenstraße rechtlich so zulässig wäre. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass der Bebauungsplan Nr. B 35, der die Freihaltung von Vorgärten festlegt, in diesem Bereich nicht gilt. Hier ist lediglich der Bebauungsplan Nr. B16 einschlägig, der eine solche Regelung nicht beinhaltet. Insoweit ist der Pool nicht zu beanstanden.

Datenstand vom 15.02.2021 16:06 Uhr