Bauantrag zur Umnutzung einer Garagenhälfte in Wohnraum (Küche) auf dem Grundstück Fl.Nr. 745 an der Gladiolenstraße 3a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauort: Gladiolenstr. 3a, Grundstück Fl. Nr. 745 (Grundstücksgröße = 1.140 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Mit dem vorliegenden Antrag soll die Nutzungsänderung einer Garagenhälfte in Wohnraum (Küche) legalisiert werden. Die (bis dato ungenehmigte und widerrechtliche) Umnutzung ist im Bestand bereits seit Jahren vorhanden. Das Haus wurde zwischenzeitlich verkauft und die neuen Eigentümer möchten die rechtliche Situation nun bereinigen.


Nach Überprüfung der Unterlagen ist festzustellen, dass grundsätzlich (zumindest nach den vorliegenden Bestandsakten) noch ausreichend Baurecht auf dem Grundstück vorhanden ist und auch der Abstand der Aufenthaltsräume zur Nachbargrenze eingehalten werden kann.


Soweit der Verwaltung bekannt ist, wurde aber auch im angebauten Anwesen Hs. Nr. 3 eine flächenrelevante Umnutzung (Freisitz in Wohnraum) ohne Genehmigung ausgeführt. Genaue Zahlen liegen der Verwaltung hierzu leider nicht vor. Anhand der Bestandspläne konnten aber ungefähre Flächen analysiert werden. Hieraus ergibt sich bei Anrechnung der bisher ungenehmigten Umnutzungen beider Anwesen eine Überschreitung der Geschossflächenzahl von ca. 3,59 m².

Eine entsprechende Baugenehmigung und Legalisierung der Hausnummer 3 müsste durch das Landratsamt München als Bauaufsichtsbehörde entsprechend gefordert werden.


Die Gemeinde führt hinsichtlich Überschreitungen beim Maß der baulichen Nutzung eine sehr klare und restriktive Linie. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um zwei widerrechtlich, weil genehmigungspflichtige Wohnraumerweiterungen handelt, sollte eine Befreiung von der Einhaltung der Geschossflächenzahl – auch in diesem verhältnismäßig kleinen Rahmen – nicht erteilt werden.
 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung einer Garagenhälfte in Wohnraum (Küche) nicht herzustellen.

Einer Überschreitung der maximal zulässigen Geschossfläche um 3,59 m² wird nicht zugestimmt.

Das Landratsamt München wird gebeten, auch die in der Gladiolenstraße 3 vorhandene, nicht genehmigte Umnutzung in Wohnraum entsprechend zu kontrollieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.04.2021 11:02 Uhr