Bauort: Perlacher Str. 16, Grundstück Fl.Nr. 457/5 (Grundstücksgröße = 1.613 m²)
Planbereich: BL 23/66 (B7) v. 24.10.1969, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung vom 01.02.2021; Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Der Bauwerber plant die Errichtung von zwei gleichen Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf dem gegenständlichen Grundstück. Die beiden Häuser sind in E+1+D-Bebauung mit jeweils einem Walmdach DN 45 ° geplant, das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl ist mit den Haupt- und Nebenanlagen eingehalten. Die Festsetzung des Bebauungsplanes B7 hinsichtlich Geschossigkeit und maximal zulässiger Wandhöhe ist eingehalten. Die Dachneigung sowie die Firsthöhe entsprechen dem zulässigen festgesetzten Rahmen der Ortsgestaltungssatzung, der Bebauungsplan B7 trifft hierzu keine Regelung.
Die festgesetzten Baugrenzen des Bebauungsplanes B7 werden mit dem Baukörper zu Haus A eingehalten.
Die Abstandsflächen sind entsprechend der gemeindlichen Abstandflächensatzung angewendet. Die Abstandsfläche der westlichen Gebäudeseite kommt auf der Zufahrtstraße der benachbarten Fl.Nr. 457/14 zum Liegen. Hierfür ist eine Abstandsflächenübernahme gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO durch den Nachbarn erforderlich. Die Überwachung obliegt der Bauaufsichtsbehörde.
Die Wandhöhe der Garage ist auf das zulässige Maß von 2,75 m nach Ortsgestaltungsatzung zu korrigieren.
Auf dem Grundstück befindet sich ein großer Baumbestand, der fast vollständig erhalten bleiben soll. Zur Fällung sind einige Nadelbäume und ein kleiner Spitzahorn vorgesehen da sich diese im Bauraum befinden. Der Fällung wird zugestimmt. Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen, wurde jedoch bereits von Seiten der Bauherrschaft in den Unterlagen angekündigt. Die Empfehlungen zum Baumschutz sind hervorragend und müssen so umgesetzt werden. Zusätzlich ist die neue Garage zwingend auf die alten Punktfundamente zum Schutz der Großbäume zu setzen.
Eine Ersatzpflanzung ist aufgrund der Vielzahl der erhaltenen Bäume nicht notwendig.
Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.