Bauantrag zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern (Haus B) mit zwei Doppelgaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 457/5 an der Perlacher Straße 16;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 15.03.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Str. 16, Grundstück Fl.Nr. 457/5 (Grundstücksgröße = 1.613 m²)
Planbereich: BL 23/66 (B7) v. 24.10.1969, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;

Der Bauwerber plant die Errichtung von zwei gleichen Einfamilienhäusern mit Doppelgarage auf dem gegenständlichen Grundstück. Beide Häuser sind in E+1+D-Bebauung mit jeweils einem Walmdach DN 45 ° geplant, das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Grund- und Geschoßflächenzahl ist mit den Haupt- und Nebenanlagen eingehalten. Die Festsetzung des Bebauungsplanes B7 hinsichtlich Geschossigkeit und maximal zulässiger Wandhöhe ist eingehalten. Die Dachneigung sowie die Firsthöhe entsprechen dem zulässigen festgesetzten Rahmen der Ortsgestaltungssatzung, der Bebauungsplan B7 trifft hierzu keine Regelung.

Der qualifizierte Bebauungsplan B 7 legt mitunter relativ eng gefasste Bauräume fest, für die in der Vergangenheit häufig Überschreitungen zugelassen wurden. Mit der vorliegenden Planung wird eine eben solche Befreiung beantragt, da der Baukörper von Haus B mit max. 7,16 m die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschreitet. Aufgrund der mehrfach vorhandenen Bezugsfälle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollte eine Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze befürwortet werden.

Die Wandhöhe der Garage ist auf das zulässige Maß von 2,75 m nach Ortsgestaltungsatzung zu korrigieren.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Auf dem Grundstück befindet sich ein großer Baumbestand, der fast vollständig erhalten bleiben soll. Zur Fällung sind einige Nadelbäume und ein kleiner Spitzahorn vorgesehen da sich diese im Bauraum befinden. Der Fällung wird zugestimmt.
Eine ökologische Baubegleitung ist zu beauflagen, wurde jedoch bereits von Seiten der Bauherrschaft in den Unterlagen angekündigt. Die Empfehlungen zum Baumschutz sind hervorragend und müssen so umgesetzt werden. Es ist zu Überlegen ob zum Erhalt des Spitzahorns in Bereich der Garage zu Haus B diese insoweit verschoben wird um den Spitzahorn zu erhalten. Die Entnahme der Birken und der Hasel wäre möglich.

Eine Ersatzpflanzung ist aufgrund der Vielzahl der erhaltenen Bäume nicht notwendig.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage (Haus B) herzustellen.

Die Überschreitung der Baugrenze mit einem Teil des Baukörpers wird aufgrund mehrfach vorhandener Bezugsfälle im Planbereich befürwortet.

Die Wandhöhe der Garage ist auf das maximal zulässige Maß von 2,75 m gemäß der Ortsgestaltungsatzung zu korrigieren.

Zum Erhalt des schützenswerten Baumbestandes ist eine ökologische Baubegleitung zu beauflagen. Den beantragten Fällungen wird zugestimmt.

Die Verschiebung der Garage zum Erhalt des Spitzahorns ist zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.04.2021 11:02 Uhr