Bauort: Perlacher Str. 12, Grundstück Fl. Nr. 370/2 (Grundstücksgröße = 1710 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B17, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Aufbauend auf dem ursprünglich genehmigten Mehrfamilienhaus liegt nun der gegenständliche Tekturantrag vor. Das Grundschema des zweigeschossigen Gebäudes (E+1+D; Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss, DN: 45°) ist etwas modernisiert worden.
Die Geschossfläche und Grundfläche werden gut eingehalten.
Die Grundflächen mit den Nebenanlagen wurden im Vergleich mit der ursprünglichen Genehmigung deutlich um ca. 135 m² reduziert, was auch die Verschiebung der Tiefgarage nach Norden zum Erhalt der beiden Bäume im Süden des Grundstücks beinhaltet. Nachdem die Baugenehmigung noch rechtsgültig ist, kann einer Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 280 m² (Tiefgarage mit 1m Erdüberdeckung) ausnahmsweise zugestimmt werden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Auf der Gebäudeostseite befindet sich eine Abgrabung, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht, eine Abweichung sollte daher entsprechend befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Die Abstandsflächensatzung wird eingehalten.
Die Stellplatzsatzung wird eingehalten.
Schützenwerter Baumbestand wird durch die Maßnahme berührt. Im Süden des Grundstücks befinden sich eine Winterlinde (StU 2,12m, H: 7m) und eine Rotbuche (StU 2,42m, H: 16m) deren Schutz durch die Verschiebung der Tiefgarage nach Norden verbessert wurde. Es werden entsprechende Schutzvorkehrungen in der Planung vorgesehen, die vom gemeindlichen Umweltamt noch zu prüfen sind.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.