Bauort: Dr.-Max-Straße 80, Größe = 2.024m²
Planbereich: Baulinienplan Nr. 67 B 12, Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
Vorstehendes Grundstück ist ideell nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt und soll nun auf dem 2.024m² großen Teileigentum (nördlicher Bereich) mit einem Einfamilienhaus in E + 1 – Bebauung (Flachdach) und Dreifachgarage bebaut werden.
Der Hauptbaukörper nach Norden orientiert, ist mit zwei Vollgeschossen konzipiert – der nach Süden abknickende (hier folgt die Architektur dem Kreuzungs- und Grundstücksverlauf) Anbau verfügt über ein Vollgeschoss.
Zentral im Hauptbaukörper sind die Wohnräume und das Poolhaus untergebracht. Der geplante Teich im Vorgarten zur Dr.-Max-Straße verbindet über einen Lichthof (inmitten des Hauptbaus – über alle Ebenen durchgestanzt) als bauliches Element den gartenseitig situierten Pool.
Der alte Baulinienplan setzt an der Dr.-Max-Straße eine Baugrenze fest (welche eingehalten wird) und entlang der Südlichen-Münchner-Straße eine Baulinie mit einem Abstand von 7,00m fest, welche um ca. 10,00m unterschritten wird. Mit Blick auf die Bestandsbebauung und auf die Umgebungsbebauung sollte wegen der Nichteinhaltung der festgesetzten Baulinie eine Befreiung befürwortet werden.
Das Maß der baulichen Nutzung mit einer Geschossflächenzahl von 0,15 und einer Grundflächenzahl von 0,12 wird jeweils mit der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird mit der Zufahrt um 19 m² überschritten. Aufgrund der wasserdurchlässigen Ausführung sollte dies befürwortet werden. Anerkennend wird auch auf die extensive Dachbegrünung auf dem erdgeschossigen Anbau und der Dreifachgarage hingewiesen.
Die Vorgaben nach der Ortsgestaltungssatzung – insbesondere Wand- u. Firsthöhen – werden allesamt eingehalten. Auf der Gebäudeostseite ist eine ausnahmsweise zulässige Abgrabung vorgesehen – da hier die Ausnahmetatbestände eingehalten werden, sollte diese Ausnahme befürwortet werden.
Die Einfriedung ist entsprechend der Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung zu planen. Die Angaben im Freiflächengestaltungsplan sind zu korrigieren.
Im Untergeschoss wird eine weitere Wohneinheit geplant – dafür ist noch ein weiterer Stellplatz auf dem Baugrundstück herzustellen. Dieser wird in der Dreifachgarage nachgewiesen. Die Abstandsflächen sind aufgrund der Grundstücksgröße und der Positionierung der Hauptbaukörper alle eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Stellplatznachweis wird mittels Dreifachgarage erbracht.
Es handelt sich um ein derzeit noch mit sehr vielen Bäumen bestocktes Grundstück mit Waldcharakter. Problematisch ist, dass sehr viele Bäume insbesondere entlang der Südl. Münchner Str. in einem schlechten Zustand sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser Bäume entnommen werden müssen.
Der vorgelegte Freiflächengestaltungsplan geht darauf nicht ein. Es wird empfohlen den Plan durch ein fachkundiges Büro überarbeiten zu lassen und die Bäume entsprechend aufzunehmen bzw. die Fällungen anzuzeigen damit ein realistisches Bild von dem Grundstück entsteht. Auf dieser Grundlage sind ggf. die Ersatzpflanzungen zu ermitteln.
Die Rotbuche Nr. 33 im Grundstück sowie die Buchen Nr. 2 und 4 an der Dr. Max-Str. sind zu erhalten. Einer Fällung wird aufgrund des sehr guten Zustandes und Vitalität nicht zugestimmt. Die Planung ist in diesem Bereich anzupassen.
Der Fällung der Buchen Nr.15 und 16 sowie 20 und 21 kann zugestimmt werden.
Im Wurzelbereich der geschützten Bäume darf entlang der Straßen keine Mauer errichtet werden.
Zudem ist eine Mauer entlang der Dr. Max Str. gem. Ortsgestaltungssatzung nicht zulässig.
Eine ökologische Baubegleitung wird gefordert. Ebenso die notwendigen baumschützenden Maßnahmen wie Baumschutzzäune vor Abriss des Altbestandes und Schutzanstriche.
Die Ersatzpflanzungen sind hinsichtlich Anzahl zu überprüfen und in der Art noch zu spezifizieren.