Bauantrag zum Anbau einer unterirdischen Sammlergarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 603/9 an der Ludwig-Thoma-Straße 27;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 27, Grundstücksgröße = 3.318m²
Planbereich:  Baulinienplan Nr. 35 B 17 und Bebauungsplan B 35, § 34 BauGB und Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung; 


An dem Hauptbaukörper sind keine Änderungen vorgesehen. Lediglich bestehende Terrassenflächen werden verkleinert, damit die geplanten unterirdischen Erweiterungsbauten flächenbilanziell möglich werden. 

Oberirdisch treten ein Belichtungsband sowie ein WC-Bereich sichtbar in Erscheinung – dies wird rechnerisch in die Grundfläche Hauptnutzung eingerechnet. 

Die übrigen Nutzungen sind Nebennutzungen (Ankleide, Fitness, Sanitärbereich in UG I und Tiefgarage in UG II) und damit auf die Grundflächenzahl II mit den Nebenanlagen anrechenbar. 

Die Grundflächenzahl mit dem Hauptgebäude wird bei weitem nicht ausgeschöpft – hier verwendet der Antragsteller die übrige GR I für die baulichen Anlagen mit der Nebennutzung – so dass insgesamt auch das Maß der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen gut eingehalten werden kann. 

Auf die Abstandsflächen haben die Planungsinhalte keine Auswirkungen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Die drei für das nun anstehende Bauvorhaben/Garage vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen sollten in der Nähe der Straße orientiert werden. Und Stammumfänge von 30 – 35 cm haben. Die genaue Baumart ist ebenfalls anzuzeigen. 

Ansonsten sind die geplanten – und größtenteils – unterirdischen baulichen Anlagen zulässig und genehmigungsfähig. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer unterirdischen Sammlergarage herzustellen

Die drei, für das geplante Bauvorhaben/Garage vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen sollen in der Nähe der Straße orientiert werden. Die Stammumfänge sollen 30 – 35 cm betragen. Die genaue Baumart ist ebenfalls anzuzeigen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.09.2021 15:06 Uhr