Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Duplexgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 600/6 an der Südlichen Münchner Straße 42c;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauort: Südl. Münchner Str. 42 c; Grundstück Fl.Nr. 600/6 (Grundstücksgröße =  1.177 m²)
Planbereich: qualifizierter Bebauungsplan B 46 (00563/09/BL) vom 16.09.2010, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;


Das Bauvorhaben war bereits in der Bauausschusssitzung vom 09.11.2020 beratungsgegenstand. Das gemeindlichen Einvernehmen zu der damaligen Planung wurde aufgrund der Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen sowie der Ablehnung der beantragten Fällung für die schützenswerte Blutbuche, dem letzten auf dem Grundstück verbliebenen Baum, versagt. Die Genehmigungsbehörde ist dem insoweit gefolgt und hat eine Genehmigungsfähigkeit nicht in Aussicht gestellt. 

Mit Schreiben vom 24.06.2021 wurde der vorgenannte Antrag zurückgezogen. Der neu eingereichte geänderte Antrag liegt nun zur Beurteilung vor. Das Bauvorhaben befindet sich im Planbereich des qualifizierte Bebauungsplanes B46. Aufgrund der u. a. beantragten Fällung der schützenswerten Blutbuche ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen. 

Die Planung beinhaltet die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten in E+1+D Bebauung mit einem Krüppelwalmdach DN 35 °. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoß. 

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Haupt- und Nebennutzung wird eingehalten. Die Überschreitung der Grundfläche mit Nebenanlagen aus dem ersten Antrag wurde durch die Planung von sechs Duplexgaragen (Erfordernis von 12 Stellplätzen für die geplanten Wohneinheiten) kompensiert. Weitere Nebenanlagen sind nicht vorgesehen. 

Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten. 

In den Ansichten sind keine Dachbelichtungselemente eingezeichnet, in den Grundrissplänen sind diese jedoch vorhanden. Die Dachbelichtungselemente sind entsprechend der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung zu vermaßen und in den Plänen einzutragen. 

Die festgesetzte Wandhöhe von 2,75 m für Garagen und Nebenanlagen gem. Ortsgestaltungssatzung sind mit den geplanten Duplexgaragen einzuhalten.

Eine gem. Ortsgestaltungssatzung unzulässige Veränderung des natürlichen Geländes in Form von Abgrabungen und Aufschüttung zur Anpassung der Höhenkoten in der Planung wird nicht befürwortet. 

Der Stellplatznachweis wird mit den Duplexgaragen erfüllt. 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. 

Gemäß der Beurteilung des Umweltamtes wird der Fällung der geschützten Blutbuche nicht zugestimmt.  Es gab in der Vergangenheit vielfach Anregungen und konstruktive Vorschläge seitens der Grünordnung des Landratsamtes der Bauverwaltung und der Bauordnung LRA das Baurecht unter Erhalt der Buche auszuführen. Dies wäre mit Verlegung der Zufahrt nach Süden oder auch der Planung einer Tiefgarage sicherlich möglich. Der Bebauungsplan sieht hier sogar eine Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung mit den Nebenanlagen für diese Alternative vor. Gleichfalls wäre eine Anpassung der Kubatur des Baukörpers an den Schutzbereich unter Ausnützung des Baurechts möglich.
Seitens des Architekturbüros wird anhand eines Schaubildes dargestellt, dass durch die Baumaßnahme (Baugrube/Gerüst) der Baumschutzbereich zu ca. 80 % berührt wird. Somit sei der Erhalt der Buche nicht möglich. Die angeregten Umplanungsvarianten sind nicht berücksichtigt worden.

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen für die vorgestellte Planung zu versagen. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Duplexgaragen nicht herzustellen

Der Fällung der schützenswerten Buche wird nicht zugestimmt. Das Bauvorhaben ist entsprechend aus dem Schutzbereich der Buche zu planen. 

Die geplanten Dachbelichtungselemente sind in den Planansichten nachzutragen und gem. der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung zu vermaßen.

Die festgesetzte Wandhöhe von 2,75 m für Garagen sind einzuhalten.

Die Veränderung des natürlichen Geländes in Form von Abgrabungen und Aufschüttungen zur Anpassung der Höhenkoten in der Planung wird nicht befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 27.09.2021 15:06 Uhr