Förderprogramm Umweltschutz; Überarbeitung der Förderrichtlinien;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 19.01.2021 ö 3

Sachverhalt

Das Förderprogramm Umweltschutz der Gemeinde Grünwald wird mit seinen zahlreichen Fördermöglichkeiten sehr gut angenommen. Insbesondere die Fördermodule PV-Anlagen und Batteriespeicher incl. Bonusförderung, Pedelecs, Ökostrom sowie die Umweltprämie für den Austausch alter Haushaltsgeräte werden sehr stark nachgefragt. Bei den Förderrichtlinien sind jedoch noch einige Anpassungen sinnvoll, wie die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigten.

a) Förderhöchstgrenze
In den bisherigen Förderrichtlinien ist eine Förderhöchstgrenze von 7.700 € je Wohneinheit innerhalb von fünf Jahren enthalten. Durch die Anhebung der Fördersätze, z.B. für Dämmungsmaßnahmen oder thermische Solaranlagen und durch die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für Wohnobjekte ist diese Grenze nicht mehr angemessen. Schon mit einer 10 kWp PV-Anlage und dem zugehörigen 10 kWh Energiespeicher wird diese Grenze bereits fast erreicht, bei größeren Anlagen kann diese Fördergrenze schon durch eine einzige förderfähige Maßnahme überschritten werden. Auch der Fördersatz für ein Passivhaus (10.5000 €) liegt bereits über dieser Begrenzung. Fördergrenzen sollen einen Missbrauch Einzelner ausschließen. Aber ein Missbrauch dieses Förderprogramms ist durch die technischen Vorgaben, die auf dem neusten Stand sind, ausgeschlossen. Zudem sind die einzelnen Fördermodule jeweils in der Förderhöchstsumme begrenzt. Eine weitere Deckelung der Fördersumme würde die Bürger dazu bringen geringwertigere Dämmungsmaßnahmen durchführen zu lassen oder ganz auf Sanierungsmaßnahmen zu verzichten. Eine Begrenzung würde sich daher gegen die Sinnhaftigkeit einer Förderung richten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die jetzige Förderhöchstgrenze von 7.700 € pro Wohneinheit innerhalb von fünf Jahren aufzuheben.

b) Fördermodul Energieberatung (BAFA-Vor-Ort-Beratung)
Um nicht gemäß den Förderrichtlinie des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) die maximale Fördergrenze von 90 Prozent der Gesamtkosten zu übersteigen, beträgt der über die BAFA-Förderung hinausgehende gemeindliche Zuschuss bisher 30 Prozent der Rechnungssumme. Nachdem diesjährig beim BAFA-Förderprogramm die Förderung der Energieberatung von 60 auf 80 Prozent und angehoben worden sind, kommt es zu einer Überschreitung der Förderhöchstgrenze. Um die Kumulierbarkeit mit dem Bundesförderprogramm wiederherzustellen, müsste der gemeindliche Zuschuss von bisher 30 auf 10 Prozent der Rechnungssumme abgesenkt werden.


Situation bisher
Situation neu
Fördersatz BAFA
60 %
80 %
Fördersatz Gemeinde
30 %
10 %
Förderhöchstgrenzen Gemeinde
400 € für EFH/ZFH
550 € für MFH
162,50 € für EFH/ ZFH
212,50 € MFH
Fördersatz insgesamt
90 %
90 %


c) Fördermodul PV-Anlage
Auch die Erweiterung von PV-Anlagen soll in die Förderrichtlinien aufgenommen werden. Die Nachfrage dafür ist vorhanden. Die Fördersätze entsprechen dabei denjenigen der neu errichteten Anlagen. Wird eine bereits durch das Förderprogramm der Gemeinde geförderte Anlage erweitert, werden die bereits geförderten Module bei der Berechnung der Fördersätze bis zu 5 Jahre rückwirkend mit einbezogen. Somit bleibt die mögliche Gesamtförderung von einer PV-Anlage auf 8.000 € begrenzt.

d) Fördermodul Baubegleitung
Über das KfW-Förderprogramm 431 werden wie beim gemeindliche Förderprogramm ebenfalls 50 % der Kosten (bis max. 4.000 €) einer Baubegleitung gefördert. Bei einer gleichzeitigen Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit über das gemeindliche Förderprogramm würde somit kein Eigenanteil beim Antragssteller verbleiben. Laut KfW ist die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Soll dieser Eigenanteil zumindest 10 Prozent betragen, müsste die gemeindliche Förderung von bisher 50 auf 40 Prozent der Kosten abgesenkt werden.


Situation bisher
Situation neu
Fördersatz KfW
50 %
50 %
Fördersatz Gemeinde
50 %
40 %
Förderhöchstgrenze Gemeinde
2.000 €
1.600
Fördersatz insgesamt
100 %
90 %

e) Fördermodul Umweltprämie für Austausch alter Haushaltsgeräte gegen Neugerät (A+++)
Ab 1. März 2021 löst das neue EU-Energielabel für einige Produktgruppen (z.B. Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühl- bzw. Gefriergeräte) das alte Label mit den Effizienzklassen A+++ bis D ab. Zukünftig wird es die Kategorisierung in die Klassen A bis G geben, wobei die Effizienzklasse A zunächst frei bleibt. Zur Einführung des neuen Energielabels wird es keine Produkte am Markt geben, die in der Effizienzklasse A zu finden sind. Bei Produkten, deren Energieeffizienz sich in Zukunft besonders stark verbessern dürfte, wird auch die Effizienzklasse B frei bleiben. Insgesamt werden alle Produkte einer neuen Effizienzklasse zugeordnet. Aus diesem Grund müssen auch die Förderrichtlinien dahingehend angepasst, dass ab 1. März 2021 nicht mehr die Energieeffizienzklasse A+++ Kriterium für eine Förderung ist, sondern entsprechend des neuen EU-Energielabels die jeweils aktuell höchste Klasse B bzw. C.
In einer Studie des Freiburger Büros Ö-quadrat wird das Energieeinsparpotential von Wärmepumpen-Trockner im Vergleich zu Kondensations- und Ablufttrockner untersucht. Dabei wird deutlich, dass Trommel-Wäschetrockner mit der Wärmepumpentechnologie, welche der aktuellen Energie-Effizienzklasse A+++ zugeordnet werden, einen um zwei bis vier Mal geringeren Energieverbrauch aufweisen, als Abluft- bzw. Kondensationsgeräte. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, auch die Gerätekategorie Trommelwäschetrockner mit in das Förderprogramm aufzunehmen und den Austausch eines Altgerätes durch ein neues der höchsten Energieeffizienzklasse mit 25 % der Anschaffungskosten, maximal 80 €, zu unterstützen.
Für die Produktgruppe Wäschetrockner wird das neue Energielabel noch nicht im März 2021 eingeführt, die Anpassung wird in den kommenden Jahren vorgenommen (der genaue Termin ist noch nicht bekannt). Hier wird weiterhin die alte Skala verwendet, weshalb das Förderkriterium die Energieeffizienzklasse A+++ ist.

Haushaltsgerätekategorie
Förderkriterium bisher
Förderkriterium neu
Kühlschrank
(auch als Gefrierkombination)
A+++
B bzw. C
Gefriertruhe
A+++
B bzw. C
Waschmaschine
A+++
B bzw. C
Spülmaschine
A+++
B bzw. C
Trommel- Wäschetrockner (neu)
-
A+++

f) Nachträgliches Antragsverfahren
Die Antragsformulare können schon jetzt auf der Homepage heruntergeladen und digital ausgefüllt werden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch zur Vereinfachung des Antragsverfahrens bei den Fördermodulen Geothermie, Baubegleitung, Heizungspumpenaustausch, hydraulischen Heizungsabgleich sowie beim Blower-Door-Test auf ein nachträgliches Antragsverfahren umzustellen, wie es schon bei einigen Fördermodulen (Gebäudethermografie, Ökostrom, Pedelecs, Austausch von Haushaltsgeräten) der Fall ist. Das bedeutet, dass der Förderantrag nicht zwingend vor Beauftragung der Maßnahme beantragt werden muss, sondern erst nach Maßnahmenende.

Beschluss

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat, die oben beschriebenen Änderungen und die Einarbeitung in das bestehende Förderprogramm. Die Änderungen gelten rückwirkend zum 01.04.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2021 13:51 Uhr