Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld stellte am Mittwoch, 13.01.2021 den Antrag, dass der Verwaltungsausschuss die Verwaltung mit der Beschaffung und Verteilung einer ausreichenden Anzahl an FFP2-Atemschutzmasken für alle in der Gemeinde Grünwald lebenden Empfänger- und Empfängerinnen von Grundsicherungsleistungen (Leistungen gem. SGB II und SGB XII) in ausreichendem Maße beauftragen soll.
Die FFP2-Masken wurden bereits von Seiten der Verwaltung bestellt.
Am Donnerstag, 14.01.2021 hat Herr Landrat Göbel in einem Schreiben an alle Gemeinden mitgeteilt, dass von Seiten des THWs am Dienstag, 19.01.2021 Masken für Bedürftige und pflegende Angehörige direkt an die Gemeinden geliefert werden.
Die Verteilung läuft dann über die Gemeinden. Alle Berechtigten sollen dann die FFP2-Schutzmasken bei den jeweiligen Gemeinden entsprechend ihres Wohnorts abholen.
Der Abholungsberechtigte der Schutzmasken für die pflegenden Angehörigen ist die Hauptpflegeperson. Die Hauptpflegeperson muss per Schreiben der Pflegekasse nachweisen, dass die zupflegende Person in Grünwald gemeldet ist. Dann erhält die Hauptpflegeperson 3 FFP2-Schutzmasken.
Die berechtigten Personen, die Grundsicherung nach SGB II, Leistungen nach SGB XII sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und über 15 Jahre alt sind, bekommen 5 Schutzmasken. Hierfür ist ein Nachweis durch den aktuellen Leistungsbescheid notwendig.
Ergänzend zum Schreiben des Landrats vom 14.01.2021 teilte das Landratsamt München per Email am Freitag, 15.01.2021 der Gemeinde Grünwald Folgendes mit:
Zur Verteilung der FFP2-Schutzmasken können wir Ihnen nach erfolgten neuesten Informationen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege mitteilen, dass die Verteilung von FFP2-Schutzmasken für die Personengruppe der Grundsicherungsempfänger (SGB II, SGB XII und AsylbLG) direkt durch das Landratsamt per Post an die Bedürftigen erfolgt. Damit können wir einen Beitrag zur Entlastung der Städte und Gemeinden leisten sowie Kontakte zusätzlich einschränken.
Die Verteilung von FFP2-Schutzmasken durch Städte und Gemeinden ist für den Personenkreis der pflegenden Angehörigen (jeweils drei Masken) sowie auch für Obdachlose und Personen, die eine Berechtigung für die Nutzung von Tafeln haben vorgesehen (jeweils fünf Schutzmasken). Die Lieferung ist nach wie vor für Dienstagvormittag bis 14:00 Uhr avisiert.
Die Öffentlichkeitsarbeit seitens des Landratsamtes wird ab Montag starten. Es wird eine entsprechende Pressemitteilung, Hinweise in Facebook und auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Darin werden wir ganz allgemein darauf verweisen, dass Grundsicherungsempfänger direkt per Post durch das Landratsamt versorgt werden, die weiteren berechtigten Personengruppen dagegen die FFP2-Masken in den kommenden Tagen über die jeweilige Wohnsitzgemeinde (und bei pflegenden Angehörigen über die Wohnsitzgemeinde des zu Pflegenden) beziehen können. Damit verbunden wird die Bitte an diese Bürgerinnen und Bürger ergehen, sich vorab über die einschlägigen Kommunikationskanäle der Wohnsitzgemeinde zu informieren, wie und wann sie jeweils an die FFP2-Masken kommen, um zumindest im Rahmen des Möglichen einem Ansturm von bezugsberechtigten Personen vor Ort entgegenzuwirken. Wir bitten Sie dennoch, sich auf ein erhöhtes Besucher- und Anrufaufkommen einzustellen.
Die Verteilung an die Obdachlosen übernimmt das Sozialamt der Gemeinde Grünwald. Die Verwaltung wird mit der Nachbarschaftshilfe Grünwald Kontakt aufnehmen, um die Verteilung der Berechtigten der Tafel zu organisieren. Außerdem hat die Verwaltung die Verteilung der Masken für die pflegenden Angehörigen übernommen.