Die Entschädigungen für die Wahlhelfer haben sich seit 2002 wie folgt entwickelt:
Urnenwahlbezirk Briefwahlbezirk
Kommunalwahl 2002 75,00 EUR 75,00 EUR
Bundestagswahl 2002 40,00 EUR 35,00 EUR
Landtagswahl 2003 40,00 EUR 35,00 EUR
Europawahl 2004 50,00 EUR 45,00 EUR
Bundestagswahl 2005 40,00 EUR 35,00 EUR
Kommunalwahl 2008 80,00 EUR 80,00 EUR
Landtagswahl 2008 80,00 EUR 80,00 EUR
Europawahl 2009 60,00 EUR 50,00 EUR
Bundestagswahl 2009 60,00 EUR 50,00 EUR
Volksentscheid 2010 60,00 EUR 50,00 EUR
Landtagswahl 2013 60,00 EUR 50,00 EUR
Bundestagswahl 2013 60,00 EUR 50,00 EUR
Kommunalwahl 2014 100,00 EUR 100,00 EUR
Europawahl 2014 60,00 EUR 50,00 EUR
Bundestagswahl 2017 60,00 EUR 50,00 EUR
Landtagswahl 2018 70,00 EUR 60,00 EUR
Europawahl 2019 60,00 EUR 50,00 EUR
Kommunalwahl 2020 100,00 EUR 100,00 EUR
Wie ersichtlich, liegt die Entschädigung für die Wahlhelfer in den Briefwahlbezirken, begründet durch die geringere Anwesenheitszeit, rund 10,00 Euro unter der Entschädigung für die Wahlhelfer in den Wahlbezirken.
Lediglich bei Kommunalwahlen wurden sowohl in den Wahlbezirken wie auch in den Briefwahlbezirken die gleiche Höhe der Entschädigung für die Wahlhelfer gewährt. Da bei dieser Wahl der faktisch halbe freie Tag der Wahlhelfer in den Briefwahlbezirken in einem anderen, größeren Verhältnis der Gesamtanwesenheitszeit zum tatsächlichen Ende der Auszahlung steht.
Für die bevorstehenden Wahlen wird vom Wahlleiter in Absprache mit der Verwaltung eine Erhöhung von 20 Euro bei den Kommunalwahlen und eine Erhöhung von 10 Euro bei den weiteren Wahlen vorgeschlagen:
Bundestagwahl 2021 Wahlbezirk 70,00 EUR
Briefwahlbezirk 60,00 EUR
Landtagswahl 2023 Wahlbezirk 80,00 EUR
Briefwahlbezirk 70,00 EUR
Europawahl 2024 Wahlbezirk 70,00 EUR
Briefwahlbezirk 60,00 EUR
Kommunalwahl 2026 Wahlbezirk 120,00 EUR
Briefwahlbezirk 120,00 EUR
Stichwahlen generell Wahlbezirk 60,00 EUR
Briefwahlbezirk 50,00 EUR
Volksentscheid generell Wahlbezirk 60,00 EUR
Briefwahlbezirk 50,00 EUR
Des Weiteren ist zu beachten, dass Wahlhelfer am Wahlsonntag mit Getränken und Speisen von der Gemeindeverwaltung, voll verpflegt werden.